(ots) - Beim Verkauf von Unternehmen geht es zu wie bei
Ebay. In der Regel bekommt der Höchstbietende den Zuschlag. Und wie
beim Online-Handel interessierte es bislang wenig, wer der Käufer
ist. Hauptsache, die Kasse stimmt. Jetzt aber gibt es für den Verkauf
von Unternehmen neue Regeln. Die Bundesregierung hat ihr Vetorecht
ausgeweitet. Sie kann damit verhindern, dass wichtiges Know-how ins
Ausland geht. Besonders die Chinesen, seit Jahren schon auf
Einkaufstour in NRW, sollen offensichtlich stärker kontrolliert
werden. Weil aber Chinas finanzstarke Investoren nicht selten
Höchstpreise zahlen, fürchten verkaufswillige Unternehmen, attraktive
Kaufinteressenten zu verlieren. Sie wollen sich das gute Geschäft
nicht nehmen lassen und üben Kritik am Vetorecht. Ihr Argument:
Vertragsfreiheit und Eigentumsschutz würden ausgehöhlt. Dabei
vergessen sie eine Kernaussage des Grundgesetzes: Eigentum
verpflichtet. Dazu zählt auch, wichtiges Wissen und grundlegende
Fähigkeiten für Deutschland zu sichern. Allerdings darf das Verbot
eines Verkaufs nur das letzte, nach sorgfältiger Prüfung
einzusetzende Mittel sein. Ansonsten würde die Bundesregierung sich
dem Vorwurf aussetzen, eine "chinesische Mauer" zu errichten.
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