Vertrieb der VaPro Reihe, Infyna sowie Liquick X-treme bis einschließlich 18. September 2017 untersagt
Am 18. Juli 2017 hat das Landgericht Düsseldorf Unterlassungsanordnungen gegen die Firmen Hollister Inc. und Teleflex Medical GmbH sowie Medical Service GmbH wegen Verletzung des Coloplast-Patents 1 145 729 erlassen. Hollister und Teleflex dürfen die Katheter der VaPro Reihe, Infyna sowie Liquick X-treme bis zum 18. September 2017 nicht mehr innerhalb Deutschlands anbieten. Für betroffene Anwender hat Coloplast eine kostenfreie Hotline eingerichtet, um bestmöglich zu unterstützen.
(firmenpresse) -
Unterstützung für Betroffene
Coloplast ist sich bewusst, dass die Gerichtsentscheidungen für viele Anwender, die auf Katheter angewiesen sind, Konsequenzen haben. Um den Betroffenen zeitnah Hilfe anzubieten, wurde ein kostenfreies Service-Telefon eingerichtet. Für Fragen oder Hilfe erreichen Sie Coloplast Montag bis Donnerstag von 9:oo bis 17:oo Uhr und freitags von 9:oo bis 16:oo Uhr unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 516 70 17.
Hintergrund und Sachverhalt
Im Jahr 2009 führte Hollister den VaPro Katheter ein, der das genannte Coloplast-Patent verletzt. Coloplast hatte Hollister schon damals über diese Rechtsverletzung informiert und im Jahr 2009 in Deutschland gerichtliche Verfahren wegen Patentverletzung gegen Hollister eingeleitet.
Die Entscheidung
Nachdem das Europäische Patentamt das Coloplast-Patent EP 1 145 729 Anfang des Jahres erneut bestätigt hat, hat das Landgericht Düsseldorf das bereits seit 2009 anhängige Verfahren wiederaufgenommen und in diesem sowie den zwei hinzugekommenen einstweiligen Verfügungsverfahren am 18. Juli 2017 Unterlassungsanordnungen gegen Hollister und Teleflex erlassen. Die Urteile sind für die Hersteller bindend, auch wenn die ergangenen Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, mit der Berufung angegriffen wurden und Hollister die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt hat sowie mit einer Nichtigkeitsklage das Patent in Frage zu stellen sucht.
Auswirkungen für den deutschen Markt
Hollister und Teleflex ist der Verkauf und die Vermarktung der Produkte VaPro, Infyna und Liquick X-treme derzeit untersagt. Das bedeutet, dass die betroffenen Katheter seit dem Zeitpunkt der Vollstreckung der Entscheidungen bis zum Ablauf des Patents am 18. September 2017 (einschließlich) nicht für den Verkauf zur Verfügung stehen. „Die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf bestätigen uns in unserem Handeln. Unser Ziel war es dabei immer, eine Lösung zu finden, die möglichst keine Beeinträchtigungen für die Anwender bedeutet. Über die letzten Jahre hinweg haben wir uns sehr um eine außergerichtliche Einigung bemüht.“ sagt Henning Reichardt, Geschäftsführer der Coloplast GmbH. „Als innovatives Unternehmen arbeiten wir kontinuierlich an der Entwicklung von medizinischen Hilfsmitteln, die die Lebensqualität von Patienten verbessern und den Standard für Anwender und Fachkräfte weltweit vorantreiben. Innovation bedarf vieler Ressourcen, und wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Patente zu schützen, um den medizinischen Fortschritt auch zukünftig gewährleisten zu können”, sagt Henning Reichardt.
Coloplast bietet Produkte und Serviceleistungen, um das Leben von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigung zu erleichtern. In enger Zusammenarbeit mit Anwendern entwickeln wir Lösungen, die ihren sehr persönlichen medizinischen Bedürfnissen gerecht werden.
Coloplast entwickelt und vertreibt Produkte für die Stoma-, Kontinenz- und Wundversorgung sowie für die Hautpflege und die Urologie. Darüber hinaus bietet Coloplast in Deutschland Homecare-Dienstleistungen an. Coloplast ist ein weltweit operierendes Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitern.
Dennis Kaysen
Director, Corporate Communications
+45 4911 2608
dkdk(at)coloplast.com
Coloplast A/S, Holtedam 1, 3050 Humlebæk, Denmark
Dennis Kaysen
Director, Corporate Communications
+45 4911 2608
dkdk(at)coloplast.com
Coloplast A/S, Holtedam 1, 3050 Humlebæk, Denmark