(ots) - Bürger, die zufällig nicht im Besitz eines Diploms
für Volkswirtschaftslehre sind, werden sich fragen, was die Aufregung
soll und warum das Bundesverfassungsgericht Bauchschmerzen hat. Die
Europäische Zentralbank (EZB) kauft Staatsanleihen auf, um die Zinsen
niedrig und die Konjunktur hoch zu halten. Ist doch schön, oder? Aber
ganz so einfach ist das nicht. Zwar brummt der Motor, vor allem in
Deutschland, wobei man stets hinzufügen muss, dass das kleine
deutsche Wirtschaftswunder seit Mitte der 2000er Jahre auch Schröders
harter Agendapolitik und der Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer zu
verdanken ist. Bis jetzt hat die EZB ihre Ziele ziemlich erreicht.
Allerdings stehen in ihren Büchern infolge des Staatsanleihe-Ankaufs
zwei Billionen Euro. Die relativ gute Nachricht: Die sind letztlich
abgesichert. Die schlechte Nachricht: Letztlich haftet der
Steuerzahler dafür. Wie stets. Er muss zahlen, wie sein Name schon
sagt, darf aber nicht mitbestimmen, wenn die EZB die Geld- und
Wirtschaftspolitik diktiert, und nicht mehr die vom Steuerzahler
gewählten Regierungen. Und an dieser Stelle setzen nun offenbar die
Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ein. Zu Recht. Die EU ist
schon kompliziert genug, da kann es nicht gut sein, wenn die EZB mehr
oder weniger macht, was sie will. Nicht zuletzt: Deutsche Sparer und
Lebensversicherungsnehmer werden kalt, um nicht zu sagen: eiskalt
enteignet. Das will die EZB mutmaßlich nicht, sie nimmt diesen Effekt
aber mit ihrer Nullzins-Politik mit bedingtem Vorsatz in Kauf. Ohne,
dass sich irgendein Wähler dagegen wehren kann. Ein skandalöser Weg,
ein Weg auch, der Aversionen gegen die EU schürt.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online(at)vrm.de
Original-Content von: Allgemeine Zeitung Mainz, übermittelt durch news aktuell