(ots) - Die Piratenpartei Saarland möchte, dass
Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen, Verbrechen oder
allgemeine Gefahren an die Öffentlichkeit bringen und somit auch
Schaden vom Unternehmen abwenden, gesetzlich besser vor beruflichen
Sanktionen wie Kündigungen geschützt werden. Anlass der Erneuerung
des Wunsches nach einer Stärkung des sogenannten
Whistleblowerschutzes, einer Kernforderung der PIRATEN, ist die
Affäre um eine gefälschte Diplom-Urkunde von Edgar Spengler-Staub,
bis zuletzt Referent des Rektors der Berufsakademie für Gesundheits-
und Sozialwesen und SPD-Politiker. Zwei Mitarbeiterinnen wurde
fristlos gekündigt, nachdem sie aufgedeckt hatten, dass die
Diplomurkunde von Spengler-Staub gefälscht war und sie dies publik
gemacht haben. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN,
möchte, dass der Whistleblowerschutz gestärkt wird, damit Enthüller
in Zukunft nicht aus Angst vor Kündigungen abgeschreckt werden,
Missstände aufzudecken:
"Whistleblower leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag,
indem sie für Transparenz sorgen, wichtige geheimgehaltene
Informationen veröffentlichen und somit helfen Straftaten aufzuklären
und die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. Dabei setzen sie sich dem
Risiko aus, innerbetrieblich gemobbt, vom Arbeitgeber gekündigt oder
wegen Geheimnisverrat selbst angeklagt zu werden. Man denke nur an
den wohl weltweit berühmtesten Whistleblower Edward Snowden, der sein
bisheriges Leben aufgeben und, von US-Behörden verfolgt, unter vielen
Strapazen nach Russland fliehen und dort untertauchen musste, weil er
die Welt über die anlasslose Totalüberwachung aller Menschen durch
die NSA und andere Geheimdienste informierte. Solche
'Skandalaufdecker', die mit guter Absicht langfristig Schaden vom
betroffenen Unternehmen und der Gesellschaft durch ihre
Veröffentlichungen abwenden wollen, müssen rechtlich besser vor
beruflichen Sanktionen und vor eventuellen Strafmaßnahmen geschützt
werden. Die bisherige Pflicht, bekannte Missstände zunächst dem Chef
anzuzeigen, bevor sie veröffentlicht werden, wogegen die beiden
Mitarbeiterinnen der SHG verstoßen haben, ist oft nutzlos. Etwa dann,
wenn dieser sich durch die Hinweise nicht veranlasst sieht, weitere
interne Ermittlungen anzustellen und die Gefahr einer Vertuschung
besteht. Deutschland hat internationale Rechtsvorgaben zum Schutz von
Whistleblowing bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Es darf
nicht sein, dass derjenige, der hilft, Straftaten aufzuklären, dafür
auch noch selbst bestraft wird. Im internationalen Vergleich fehlt es
hierzulande an einem ausreichenden Schutzniveau, das den
Whistleblower vor Repressalien schützt und ihn nicht abhält,
Zivilcourage zu zeigen. Wir brauchen eine klare gesetzliche Reglung,
die Rechtssicherheit für den Hinweisgeber schafft, ein effektives
Whistleblowerschutz-Gesetz."
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