(ots) - Der Abstand zwischen den höchsten und den
niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen ist zwischen Dezember
2014 - also kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns - und
Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 % gesunken. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die
Spannweite bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen,
die im Dezember 2014 noch Verdienstgruppen unter dem zum Januar 2015
eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro hatten, im gleichen Zeitraum
um 5,7 % zurück.
Die Einführung des Mindestlohns hat die Tarifverdienststruktur
besonders im Gastgewerbe verändert. Dort ist der Abstand zwischen den
höchsten und niedrigsten Tarifverdiensten zwischen Dezember 2014 und
Juni 2017 mit - 7,2 % am stärksten zurückgegangen. Das Gastgewerbe
zählt zu den wenigen Branchen, in denen Tarifverträge vor Einführung
des Mindestlohns noch Verdienstgruppen unter 8,50 Euro vorsahen. Die
Spannweite verringerte sich im gleichen Zeitraum unter anderem auch
in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (- 1,9 %) sowie in den
Bereichen Erziehung und Unterricht (- 1,2 %), Verkehr und Lagerei (-
1,1 %) und im Grundstücks- und Wohnungswesen (- 1,0 %).
Innerhalb der sogenannten "Niedriglohnbranchen" ist der
Verdienstabstand ferner vor allem im Landverkehr und Transport von
Rohrfernleitungen (- 3,0 %) sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten,
Detekteien (- 1,1 %) deutlich zurückgegangen.
Gegenläufig hat sich die Verdienststruktur von Tarifverträgen in
den Branchen entwickelt, in denen der Tarifvertrag des öffentlichen
Bundes und der Gemeinden (TVöD) ein hohes Gewicht hat. Dazu gehören
die Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (+ 0,3
%), die Wasserversorgung und Entsorgung (+ 0,2 %) sowie die
Energieversorgung (+ 0,1 %). Ursache hierfür ist die Einführung der
neuen Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen E9a bis E15 zum 1.
März 2016. Die Beschäftigten dieser Entgeltgruppen haben somit die
Möglichkeit erhalten, innerhalb ihrer Entgeltgruppe eine höhere
Erfahrungsstufe zu erreichen. Dadurch sind die höchsten Verdienste
gestiegen und die Spannweite zwischen den höchsten und niedrigsten
Verdiensten hat sich vergrößert.
Grundlage für diese Ergebnisse sind die Tarifverträge, die in die
Berechnung des Vierteljährlichen Index der Tarifverdienste und
Arbeitszeiten eingehen. Für diese Tarifverträge wurde für die
genannten Zeiträume der Verdienstabstand ermittelt, in dem der
jeweils höchste mit dem niedrigsten im Tarifvertrag vorgesehene
Verdienst ins Verhältnis gesetzt wurde. Für die Gewichtung wurde das
aktuelle Wägungsschema des Tarifindex verwendet. Als
Niedriglohnbranchen werden hier die 20 Abteilungen der
Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ-2-Steller) mit dem höchsten
Anteil an Niedriglohnbeschäftigten bezeichnet.
Niedriglohnbeschäftigte erhalten weniger als zwei Drittel des
mittleren Verdienstes (also brutto 10,00 Euro je Stunde im Jahr
2014).
Ausgewählte Tarifinformationen aus Flächentarifverträgen sind in
der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Detaillierte Daten zur Tarifentwicklung in ausgewählten
Wirtschaftszweigen bieten die Fachserie 16, Reihe 4.3 (Tarifindex)
sowie die dazugehörende "Lange Reihe". Die vollständigen Quartals-
und Jahresergebnisse können über die Tabellen "Vierteljährlicher
Index der Tarifverdienste" (62221-0001) und (62221-0003) und die
Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste über die Tabelle
"Monatlicher Index der Tarifverdienste" (62231-0001) in der Datenbank
GENESIS-Online abgerufen werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Sabine Touil Telefon: +49 (0) 611 / 75 4327
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