(ots) - Bielefeld. Die schwarz-gelbe NRW-Regierung will
die Produktion von Propagandavideos terroristischer Gruppen wieder zu
einem Straftatbestand machen. In einem Gespräch mit der in Bielefeld
erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagausgabe) sagte
Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU), er wolle "die
Sympathie-Werbung für Terrorismus im Internet so schnell wie möglich
wieder unter Strafe stellen". Noch für den Herbst plane NRW dazu eine
Bundesratsinitiative.
Bis zum Jahr 2002 gab es den Paragrafen 129b im Strafgesetzbuch,
der eine Freiheitsstrafe für den Fall der Werbung für Terrorismus von
bis zu zehn Jahren vorsah. Der Paragraf erschien der damaligen
Mehrheit im Bundestag nicht mehr erforderlich - nach Biesenbachs
Meinung "ein Fall von rot-grüner Sozialromantik". Mit der
Lebenswirklichkeit beim Kampf gegen den seinerzeit aufkommenden
Islamismus habe die Abschaffung nichts zu tun gehabt.
Der nordrhein-westfälische Justizminister zog für seinen Vorstoß
Zahlen von Twitter heran. Im Jahr 2015 habe der Kurznachrichtendienst
rund 125.000 Nutzer im Zusammenhang mit Inhalten des Islamischen
Staats gesperrt. "Je früher die Strafbarkeit in den sozialen
Netzwerken greift", sagte Biesenbach, "desto besser können die
Strafverfolgungsbehörden die Strukturen aufgreifen und zerschlagen."
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