(ots) - Medienrechtler: Sky-Kunden haben eindeutig
Sonderkündigungsrecht
Sender zeigt nicht mehr alle Spiele der 1. Fußballbundesliga -
Jurist Solmecke verweist auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Senders
Osnabrück. Kunden des Bezahlsenders Sky haben nach Ansicht des
Rechtsanwalts Christian Solmecke "eindeutig ein
Sonderkündigungsrecht", solange der Pay-TV-Sender nicht alle Spiele
der 1. Fußballbundesliga zeigt. Der auf Medienrecht spezialisierte
Jurist verwies in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag) auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Senders: "Gemäß Ziffer 1.1.4 hat der Kunde immer dann ein
Sonderkündigungsrecht, sofern der Inhalt einzelner Kanäle abgeändert
oder angepasst werden muss, soweit dies aus lizenzrechtlichen
Gründen, zum Beispiel bei Rechteverlust, erforderlich ist. Und dies
ist genau der Fall."
Sky hatte in den vergangenen Jahren alle Spiele der 1.
Fußballbundesliga live übertragen und mit dem Slogan "Alle Spiele,
alle Tore" geworben. Wegen veränderter Übertragungsrechte zeigt der
Pay-TV-Sender in neuen Saison 266 der 306 Spiele live. Die übrigen 40
Partien hatte sich Eurosport über die Muttergesellschaft Discovery
gesichert. Sky und Discovery verhandeln seit Monaten über eine
Zusammenarbeit. "Solange jedoch keine Einigung getroffen wurde,
können Kunden den Bundesliga-Teil ihres Sky-Abonnements kündigen",
sagte Solmecke.
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