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Leider ist die Bezeichnung 'Sachverständiger' nicht geschützt. Das
hat zur Folge, dass neben den öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen des Tischlerhandwerks auch selbsternannte
Sachverständige Beurteilungen vornehmen. Aufgrund mangelnder
Fachkenntnisse sind ihre Gutachten jedoch häufig falsch. Was zeichnet
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im
Tischlerhandwerk aus?
Für jeden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
führen die Handwerkskammern ein "Fortbildungskonto". Dieses
Fortbildungskonto enthält Angaben zu Daten, Dauer und Themen der
besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem wird die Anzahl der
erworbenen Fortbildungspunkte insgesamt und der Fortbildungspunkte,
die auf die jeweils genannte Veranstaltung entfallen, angegeben.
Diese Details dienen als Nachweis, dass ein öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger über ein hohes Maß an Fachwissen und
persönlicher Eignung verfügt.
Es hat sich gezeigt, dass die meisten Streitfälle im Bereich des
Tischlerhandwerks Mängel betreffen, die aus bauseitigen Montage- oder
Planungsfehlern resultieren. Bezüglich der Leistungsbeschreibung wird
oftmals von falschen Erwartungen ausgegangen bzw. die vereinbarte
Beschaffenheit wird nicht geliefert. Nicht selten kommt es auch vor,
dass die gesamte Lieferkette - dazu gehören Sägewerk, Importeur,
Händler, Handwerksbetrieb und Bauherr - dem Text der Lieferscheine
vertraut hat, am Ende jedoch ein gänzlich ungeeig-netes Material oder
Produkt beim Bauherrn montiert bzw. verbaut wird. Dies wird z. B. in
der folgenden Abbildung deutlich: Hier wurden Terrassendielen der
Holzart Bangkirai geordert. Das dem Bauherrn gelieferte Holz ist
jedoch gänzlich ungeeignet, denn es hatte nur eine Lebensdauer von
knapp zwei Jahren - vorgesehen sind hier 15 bis 25 Jahre!
Für einen Sachverständigen ist es unmöglich, für alle Bereiche des
Tischlerhandwerks ein gleichermaßen qualitätvolles, kompetentes
Gutachten zu erstellen. So dürfte ein für Küchen spezialisierter
Sachverständiger ganz erhebliche Schwierigkeiten haben, ein
Holzfenster oder eine Haustür zu begutachten. Deshalb sollte sich
jeder Sachverständige Schwerpunkte setzen und diese klar definieren.
Hier stellt sich die Frage, ob ein Bausachverständiger z. B. ein
Architekt, der meist alle handwerklichen Gewerke beurteilt, überhaupt
über dieselbe fachliche Kompetenz verfügen kann wie ein
handwerklicher, in seinem Gewerk spezialisierter Sachverständiger,
der darüber hinaus klare Schwerpunkte gesetzt hat. Insofern wäre es
wünschenswert, wenn auch Bausachverständige ihre Schwerpunkte klar
definieren, um den hohen juristischen Ansprüchen gerecht zu werden.
Zwar unterliegt die folgende Auflistung keiner empirischen
wissenschaftlichen Untersuchung. Erfahrungen zeigen jedoch, dass
Streitfälle im Tischlerhandwerk in der Regel folgende Bereiche
betreffen:
1. Holzfenster und Außentüren
- undichte Bauanschlussfugen, Lackschäden, unzureichende Befestigung
am Baukörper, Schimmelbildung in der Fensterlaibung, zu schwere
Bedienkräfte, fehlende Barrierefreiheit
2. Holzfußböden
- zu feuchter Untergrund, ungeeignetes Raumklima, unzureichend
verklebte Materialien in den Bereichen Massivholzdielen,
Stabparkett, Mosaikparkett, Holzpflaster, Fertigparkett, falsch
eingebaute Terrassendielen
3. Einbruchhemmende Bauteile
- fehlende Prüfzeugnisse, falsche Befestigung am Baukörper,
unzureichende Glasbefestigung, falsche Holzauswahl
4. Treppen
- fehlende Standsicherheit, unzureichende Holzverbindungen,
Lackschäden
5. Möbel und Küchen
- Flasche Befestigung von Hängeschränken am Baukörper, Lackschäden
Weitere nützliche Informationen über die Tätigkeit eines
Sachverständigen im Tischlerhandwerk sind auf der Internetseite
www.ankert-sachverstaendiger.de aufgeführt.
Pressekontakt:
Sachverständigenbüro
Stephan Ankert
Pastor-Vahlending-Str.3
49439 Mühlen
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