PresseKat - Staatlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit

Staatlicher Schutz bei Erwerbsunfähigkeit

ID: 152146

Die Mehrheit der Bundesbürger schätzt die staatliche Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit deutlich zu hoch ein. Der staatliche Versicherungsschutz bei gesundheitlich bedingter langfristiger Arbeitsunfähigkeit greift später als zumeist angenommen und bietet eine geringere finanzielle Sicherheit als die Mehrheit der Deutschen glaubt. Viele Selbständige, Freiberufler oder Berufsanfänger genießen häufig sogar gar keinen Schutz.

(firmenpresse) - Doch wie sieht die staatliche Absicherung aus?
Der staatliche Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit wurde für Personen ab Jahrgang 1961 abgeschafft.
Für jüngere Menschen besteht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur noch eine staatliche Absicherung über eine Erwerbsminderungsrente. Die Anforderungen für die Zahlungen einer Erwerbsminderungsrente sind deutlich strenger als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Voraussetzungen für die Zahlung der Erwerbsminderungsrente:
Die Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dies bedeutet, dass mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurden.
Als zusätzliche Hürde gilt, dass - bei dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - in den letzten fünf Jahren (vor Eintritt) mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt wurden. Sind diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wird keine Leistung aus der Erwebsminderungsrente fällig.

Was leistet die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Volle Erwerbsminderungsrente:
Diese Rente erhalten Personen, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Für den staatlichen Rentenversicherungsträger ist nur entscheidend, ob man noch - theoretisch - irgendeiner Tätigkeit nachkommen könnte, unabhängig davon, welchen Beruf man gelernt hat oder ob dieser Arbeitsplatz überhaupt zur Verfügung steht. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen und prüft ggf. zusätzlich die tägliche Leistungsfähigkeit. Wenn diese Prüfungen ergeben, dass man mindestens drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachkommen könnte, wird bereits keine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Als Richtwert für die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente werden 30 bis 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens angenommen.

Halbe Erwerbsminderungsrente:
Alle Personen, die theoretisch noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese liegt meist zwischen 14 und 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.





Der Verweis auf eine andere berufliche Tätigkeit - als die erlernte - ist bei der staatlichen Absicherung möglich. Die Hürden, eine Leistung aus der Erwerbsminderungsrente zu erhalten, liegen also ziemlich hoch.
Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält gar keine Leistungen.

Welche Alternativen gibt es?
Verbraucherschützer empfehlen den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, um eine ausreichende Absicherung für den Ernstfall zu haben. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits bei Vertragsabschluss eine fest definierte Rente festgelegt werden, die im Fall einer langfristigen Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Der Preis richtet sich hauptsächlich nach der Rentenhöhe, der Laufzeit, dem Beruf, dem Gesundheitszustand bei Antragstellung aber auch nach der Qualität der Versicherungsbedingungen.

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Datum: 14.01.2010 - 14:15 Uhr
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