(ots) - Das Institut der parlamentarischen Immunität
existiert seit rund 150 Jahren. Früher schützte es Abgeordnete vor
der Willkür von Monarchen. Heute ist eine Immunitätsaufhebung
Formsache; das Schwerwiegende ist das zugrunde liegende
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Weil Staatsanwälte, im
Gegensatz zu Richtern, einem Justizminister unterstehen, keimt stets,
vor allem vor Wahlen, der Verdacht, da stecke etwas Politisches
dahinter. Mutmaßlich begründet war dieser Verdacht vor allem beim -
im wahrsten Sinn des Wortes: Fall des Bundespräsidenten Wulff. Bei
Frauke Petry stehen nun die Vorwürfe Meineid und uneidliche
Falschaussage im Raum. Falls Abgeordnete oder Minister, gleich
welcher Partei, verurteilt werden, ob wegen Meineids oder wegen
Falschaussage ohne Eid, sind sie im Amt nicht mehr tragbar. Ob
Gleiches schon für den Zeitpunkt einer Anklage gilt, hängt vom
Einzelfall ab; Maßstab: Politiker müssen charakterliche
Anforderungen, die sie an andere stellen, auch selbst erfüllen. Über
Petry hängt ein Damoklesschwert, aber sie ist strafrechtlich
unschuldig und muss auch so behandelt werden, solange ihre Schuld
nicht bewiesen ist. War heraufdräuendes juristisches Unheil der Grund
dafür, dass der einstige Polit-Star Petry nicht Spitzenkandidatin bei
der Bundestagswahl wurde? Oder wurde sie unabhängig vom
Meineidsvorwurf von ihrer Partei entmachtet? Wer wird die AfD in
Zukunft prägen: die totalen Scharfmacher um Björn Höcke? Oder
Gemäßigtere - wobei genau hinzuschauen wäre, wie gemäßigt sie
tatsächlich sind. Der Bürger muss sehr auf der Hut sein.
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