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Zur Jahreshälfte 2017 erreicht die Apothekenzahl in Deutschland
den niedrigsten Stand seit 1988. Mit 19.880 Apotheken gibt es derzeit
im Bundesgebiet so wenige Apotheken wie zuletzt ein Jahr vor dem
Mauerfall. Damals waren es in den beiden deutschen Staaten zusammen
19.781 Apotheken. Seit Jahresende 2016 hat sich die Apothekenzahl von
20.023 um 143 reduziert. Das ergeben Erhebungen der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Auffällig ist der
Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten
sechs Monaten dieses Jahres um 209 sank. Dass es weniger Haupt- bzw.
Einzelapotheken gibt, wird nur zum Teil dadurch aufgefangen, dass die
Zahl der Filialen wächst: 66 Filialbetriebe sind im ersten Halbjahr
dazu gekommen. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot,
das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei
Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle
fachliche und wirtschaftliche Verantwortung tragen.
"Immer mehr Apothekeninhaber geben auf. Es tut weh, wenn
selbständige Apotheker entweder wirtschaftlich dazu gezwungen sind
oder einfach keine pharmazeutische Perspektive mehr sehen", sagt
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: "Dieser Verlust an selbständigen
Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und
Gemeinwohlpflicht untrennbar miteinander verbunden sind. Jeder
Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein
Gesicht." Wo früher noch mehr als 20.000 Inhaber gewirkt hätten,
seien heute weniger als 15.400 Selbständige übrig. Schmidt weiter:
"Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein
Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei
rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend
beschleunigen. Versandhändler müssen sich ja seit der Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die
einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten
Medikamenten gelten. Deshalb brauchen wir direkt nach der
Bundestagswahl ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei
verschreibungspflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das
nur über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln."
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