(ots) - Maßlose Steigerung würde Akzeptanz des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden
Laut Pressemeldungen wollen die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten den Ländern ein verändertes Modell zur Ermittlung
des Rundfunkbeitrags vorschlagen. Danach sollen automatische
Anpassungen gemäß der Entwicklung des Preisindexes erfolgen. Dazu
erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz:
"Eine Gebührenerhöhung um rund 20 Prozent für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis 2029 ist kaum vermittelbar.
Sollte sich bestätigen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine
automatische Steigerung des Rundfunkbeitrags um jährlich 1,75 Prozent
wollen, wären sie alles andere als gut beraten. Nach Ansicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion muss Stabilität der Rundfunkgebühren das
Gebot der Stunde sein.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt - neben dem privaten
Rundfunk und den Presseverlagen - maßgeblich zur medialen Vielfalt
und Qualität in unserem Land bei, die im internationalen Vergleich
beispielgebend sind. Er übernimmt damit auch eine wichtige Funktion
für die Demokratie. Diese Rolle kann er aber nur spielen, wenn er auf
breite gesellschaftliche Akzeptanz für seine Programme und seine
Gebührenverwendung bauen kann. Unverhältnismäßige Gebührenforderungen
gefährden diese Akzeptanz.
Die CDU/CSU-Fraktion anerkennt die erheblichen Bemühungen der
öffentlich-rechtlichen Anstalten um interne Strukturreformen. Hier
schlummert aber nach wie vor großes Einsparungspotenzial. Daher kann
es nicht sein, dass die frei werdenden Mittel nur für die digitalen
Aktivitäten der Sender umgeschichtet werden sollen. Wir appellieren
an die Senderverantwortlichen, ihre Gebührenanmeldung noch einmal zu
überdenken."
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