(ots) - Air Berlin fliegt weiter und lockt mit günstigen
Angeboten. Die Auszahlung von Entschädigungen wird aber gestoppt, wie
die Fluglinie mitteilt. Passagiere, die bereits Ansprüche
entsprechend der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geltend gemacht
haben oder dies noch vorhaben, haben das Nachsehen - zumindest
vorerst.
Für den Fall, dass Air Berlin nicht zerschlagen, sondern
übernommen wird, empfiehlt refund.me, nicht auf Ansprüche nach der EU
Verordnung 261/2004 zu verzichten und diese weiterhin anzumelden.
Eine Betriebsübernahme bedeutet auch die Übernahme aller
eingegangenen Pflichten und Verträge des übernommenen Unternehmens.
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus der EU
Fluggastrechteverordnung in Deutschland nach drei Jahren zum
Jahresende. "Solange der Flugbetrieb weiterläuft, stehen den
Passagieren alle üblichen Rechte zu", sagt Sandra Rosenberg, COO von
refund.me. "Leider wird es schwierig, in der aktuellen Situation
diese Rechte durchzusetzen. Deshalb fordern wir grundsätzlich
Insolvenzschutz für alle Flugreisenden."
Sofern eine Rettung von Air Berlin nicht kurzfristig gelingt und
das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen anspruchsberechtigte
Passagiere ihre Forderungen innerhalb einer dann festgelegten Frist
zur Insolvenztabelle anmelden. Die frühere Geltendmachung gegenüber
Air Berlin reicht dafür nicht bereits aus. Als Insolvenzforderungen
kommen alle Ansprüche aufgrund von Flugstörungen in Betracht, die
sich vor der Insolvenzanmeldung ereignet haben. Dazu gehören bereits
eingereichte, aber noch nicht beschiedene Ansprüche, bereits
zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Ansprüche sowie Neuanmeldungen
für zurückliegende Flugstörungen. Im Insolvenzverfahren wird die
Anspruchsberechtigung geprüft. Wenn die Insolvenzmasse nach
Befriedigung vorrangiger Gläubiger reicht, werden aus der
verbleibenden Teilungsmasse dann die übrigen Insolvenzforderungen mit
einem gewissen Prozentsatz bedient, der allerdings meist weit unter
dem tatsächlichen Anspruch liegt. Und dieses Verfahren wird sich
wahrscheinlich über mehrere Jahre hinziehen.
Ansprüche aufgrund von Flugstörungen, die sich nach dem
Insolvenzantrag ereignet haben, dürften übrigens eher durchsetzbar
sein, da es sich insoweit um bevorrechtigte Masseverbindlichkeiten
handelt.
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Unternehmen refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend
der EU Verordnung 261/2004.
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