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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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22.08.2017
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 20. September 2017, um 08:30 MEZ
Uhr am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, A-1020 Wien, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein. Wir bitten Sie zu beachten, dass
angesichts der kurzen Agenda kein Mittagessen angeboten wird.
Tagesordnung
1. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren
Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 30.
August 2017, auf unserer Homepage unter www.telekomaustria.com/de/ir/
hauptversammlung folgende Unterlagen zur Verfügung:
1. vollständiger Text dieser Einberufung;
2. Einberufungsverlangen des Aktionärs América Móvil;
3. Vollmachts- und Widerrufsformulare;
4. Lebenslauf und Erklärung des Kandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von
08:00 bis 17:00 Uhr MEZ) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020
Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären
über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500
oder E-Mail ao.hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com) gerne per Post
zugesandt.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 20. September 2017 gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls
auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich)
beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der
schriftliche Antrag muss bis zum 19. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 1.
September 2017) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020
Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist
gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in
deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter muss aus dieser
Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der Antragsteller die Aktien im
Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der 11. September
2017) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43
(0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
ao.hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene
Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits
zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben
Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist
erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (ausgenommen Vorschläge von
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat, welche nur unter Einhaltung der
Voraussetzungen des § 110 AktG gestellt werden können) Anträge zu stellen. Über
einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, sofern sich das Auskunftsbegehren auf einen Punkt der
Tagesordnung bezieht.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme:
An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und anlässlich dieser
Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 10. September 2017, 24:00 Uhr
MEZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die
Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer
Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am
15. September 2017 endet.
Die Depotbestätigungen sind
- in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an
Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV,
A-8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder
- per E-Mail an ao.hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com (mit angehängtem
qualifiziert elektronisch signiertem PDF-Dokument gemäß § 4 Abs 1 SVG) - bitte
beachten Sie, dass ausschließlich PDF-Format für die elektronische Signatur
ausreichend ist; oder
- per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist
an die Gesellschaft zu senden.
Gerne vorab in Textform:
per Fax: +43 (0)50 664 9 49040 [#] oder
per E-Mail: ao.hauptversammlung.2017(at)telekomaustria.com
(Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF können berücksichtigt
werden).
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls
vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT 0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 10. September 2017, 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien), bezieht.
Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ des
Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 19. September 2017) eingelangt sein.
Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat
der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu
verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.telekomaustria.com/de/ir/
hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der
Gesellschaft ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-
Mail, Post, SWIFT) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Mag. Dr.
Wilhelm Rasinger unter Tel. +43 (0) 1 8763343-30 [#] oder E-Mail
wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.
Der Aktionär hat Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Weisungen zu erteilen, wie er (oder
allenfalls ein von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 07:30
Uhr MEZ.
Der Ort der Hauptversammlung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar
(U-Bahnlinie U1, Station "Vorgartenstraße"). Bitte beachten Sie, dass vom
Unternehmen keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in
664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot
unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung
Wien, 22. August 2017 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Susanne Reindl
Head of Investor Relations
Telekom Austria Group
Tel.: +43 (0) 50 664 39420
E-mail: susanne.reindl(at)telekomaustria.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Telefon: 06646636587
FAX:
Email: investor.relations(at)telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
ISIN: AT0000720008
Indizes: ATX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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