(ots) - Harte Zeiten erfordern harte Maßnahmen": Diesen
alten Spruch beherzigen seit Jahren die Briten bei der Abschiebung
von gefährlichen Islamisten, um einen drohenden Schaden für das
Königreich abzuwenden. Auch in Deutschland setzt sich dieses Prinzip,
bezogen auf die Gefährder, langsam aber sicher durch.
Hart sind die Maßnahmen schon deswegen, weil hier Menschen für
mögliche Verbrechen verurteilt werden, die sie noch nicht begangen
haben. Grundsätzlich reicht eine "auf Tatsachen gestützte Prognose
zur Abwehr einer besonderen Gefahr" aus, um einen suspekten Ausländer
in sein Heimatland zu schicken. Ja, der Verdacht muss konkret sein,
und die rechtlichen Hürden sind hoch. Aber das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts wird die Bundesländer dazu motivieren, den
steinigen Weg der präventiven Abschiebung von Gefährdern häufiger zu
gehen.
Konsequente Härte für mehr Sicherheit: Nichts anderes fordern
derzeit die großen Parteien in ihren Wahlprogrammen. Seit dem
Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz möchte sich keiner mehr
vorwerfen lassen, einen potenziellen Terroristen nicht des Landes
verwiesen zu haben, bevor er seine Anschlagspläne in die Tat umsetzen
konnte.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion(at)schwaebische-zeitung.de
Original-Content von: Schw?bische Zeitung, übermittelt durch news aktuell