(ots) - Bremens Innensenator fordert schnellere
Abschiebung von Gefährdern
Mäurer: Gerichtsverfahren müssen straffer werden
Osnabrück. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordert
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer schlankere Gerichtsverfahren und
eine zentrale Abschiebehaftanstalt, um islamistische Gefährder
schneller abschieben zu können. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Mäurer: "Wir benötigen dringend
eine Verfahrensstraffung. Bisher müssen sich zu viele Gerichte mit
ein und demselben Fall befassen." So seien die Amtsgerichte,
Landgerichte und der Bundesgerichtshof für die Frage zuständig, ob
die Abschiebehaft rechtmäßig ist und verlängert werden kann,
zusätzlich aber auch das Verwaltungsgericht bei Fragen zu
Haftbedingungen. Im Streitfall müsse zudem das
Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung
entscheiden, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte könnten angerufen werden.
An bestimmten Punkten der aufwendigen Verfahren bestehe dann immer
wieder das Risiko, dass ein Gefährder womöglich aus der Haft
entlassen werden müsse. Der Innensenator kritisierte: "Das zwingt
Polizei und Verfassungsschutz, sich jedes Mal darauf einzustellen und
vorzubereiten. Insgesamt bindet das enorme Kräfte."
Mäurer sagte: "Nötig ist eine einheitliche Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz auch für die
Anordnung der Abschiebungshaft und der Haftbedingungen." Wichtig wäre
darüber hinaus eine "zentrale Abschiebehaftanstalt für Gefährder,
damit unter anderem die besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt
werden können."
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in zwei
Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus
Deutschland gebilligt. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt
Niedersachsen als Gefährder eingestuft und bei einer Razzia in
Göttingen festgenommen worden.
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