(ots) - Die in der rechtlichen Aufarbeitung des
Abgasskandals führende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich
berichtet, dass in einem Verfahren vor dem Landgericht Passau ein
Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben worden sei, um sowohl
den Umfang der bestehenden Abschaltvorrichtung als auch die
eintretenden Änderungen durch das Softwareupdate gutachterlich
aufklären zu lassen.
Der dafür vereidigte und bestellte Sachverständige habe nunmehr
mitgeteilt, dass sich deutsche Labore nicht bereit erklärten ihre
Testeinrichtungen für derartige Überprüfungen von gerichtlich
bestellten Sachverständigen zur Verfügungen zu stellen, wenn deutsche
Hersteller betroffen seien.
Prof. Dr. Marco Rogert führt dazu weiter aus: "Es kann nur als
Skandal gewertet werden, wenn mit hoheitlichen Aufgaben Beliehene wie
etwa der Tüv Nord (nachfolgend:Tüv), der über eine entsprechende
Prüfeinrichtung verfügt, weil er für das Kraftfahrtbundesamt das
Softwareupdate für die Volkswagen AG absegnete, eine
Zurverfügungstellung ihrer Einrichtungen ablehnt. Man bekommt den
Eindruck, dass insbesondere der Tüv eine immer dubiosere Rolle im
Abgasskandal spielt, die einmal näher untersucht werden sollte. Erst
fällt dem Tüv jahrelang angeblich nichts auf, dann will er ohne
rechtliche Ermächtigung keine HU-Plaketten für Rückrufverweigerer
mehr erteilen und rudert nach massiven Protesten zurück, dann
attestiert er dem in Verruf geratenen Softwareupdate einen
Persilschein und jetzt bildet er offenbar mit den anderen
Prüfinstituten eine Allianz, um gerichtlichen Untersuchungen Steine
in den Weg zu legen. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Eine
unabhängige Institution ist der Tüv damit keinesfalls. Er kann nur
noch als Handlanger des VW-Konzerns und seiner Machenschaften
angesehen werden."
Rechtsanwalt Ulbrich erläutert dazu: "Mit der Verweigerung an
gerichtlichen Feststellungen mitzuwirken, haben solche
Prüforganisationen endgültig das Vertrauen in neutrale und
unabhängige Feststellungen verspielt".
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Professor für Wirtschaftsrecht
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