(ots) - Bundesgerichtshof (BGH) fällt am 8. November 2017
ein Urteil darüber, ob Verbraucher weiterhin Matratzen umtauschen
können, wenn sie vorab in einer Schutzfolie waren und diese entfernt
wurde. Garantierte Einhaltung der Härtegradnorm schafft Abhilfe.
Laut deutschem Recht haben Verbraucher die Möglichkeit, Verträge
innerhalb bestimmter Fristen zu widerrufen. Für manche Fälle ist
dieses Recht aber ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn die Versiegelung
von Hygieneartikeln nach der Lieferung entfernt wurde. Was für
Zahnbürsten, Bademode und Unterwäsche gilt, tut dies auch für
Matratzen. Zumindest noch. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) fällt am
8. November ein Urteil darüber, ob Matratzen weiterhin als
Hygieneartikel gelten, wenn sich diese in einer Schutzfolie befinden.
Weiterhin 100 Tage Rückgabe-Recht
Adam Szpyt, Gründer und Geschäftsführer von bett1.de: "Wie das
Urteil des BGH auch ausfallen mag, wir bieten unseren Kunden
weiterhin Probeschlafen über das übliche Umtauschrecht von 14 Tagen
hinaus für 100 Tage. Und zwar ohne Schutzfolie. Zudem garantieren wir
retournierte Matratzen stets zu recyceln statt diese erneut zu
verkaufen. Denn wir garantieren Premiumqualität." Er könne verstehen,
warum viele Verbraucher ihre Matratzen umtauschen wollen. Mangelhafte
Qualität, Preiswucher und Verwirrung brachten ihn selbst dazu, 2004
mit bett1.de seinen eigenen Matratzenhandel zu gründen und ins Netz
zu stellen, um fortan eigene qualitativ überzeugende Matratzen zu
verkaufen.
Härtegradabweichungen eines der häufigsten Missverständnisse beim
Matratzenkauf
Eines der häufigsten Missverständnisse beim Matratzenkauf besteht
Szpyt zufolge rund um den Härtegrad. Es existiert zwar eine DIN-Norm
für die Matratzenhärte, doch nicht einmal ein Viertel aller
Hersteller richten sich bei der Kennzeichnung nach dieser. "Da rund
75 Prozent aller ausgelieferten Matratzen von dem angegebenen
Härtegrad abweichen, sollte man den Verbrauchern zumindest das Recht
einräumen, die falsch ausgewiesene Ware nach dem Test umzutauschen.",
argumentiert Adam Szpyt. Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratzen von
bett1.de hingegen bieten exakte Härtegrade nach der DIN EN 1957. Auf
Basis seiner garantierten Einhaltung der Härtegradnorm sowie seiner
sehr hohen Qualität, die auch Stiftung Warentest mit der Note "1,8"
belegt, gelingt es bett1.de die Verwirrung und die Umtauschrate
entsprechend minimal zu halten.
Über die Gründung von bett1.de
Am Anfang ist da eine leere Wohnung. Adam Szpyt hat sein Studium
beendet. Zeit für ordentliche Möbel. Eine neue Matratze soll es
zunächst sein. Markenware. Gerne teuer. Und bitte komfortabel. Das
klingt machbar. Doch Adam Szpyt landet in einem Dschungel aus
Taschenfederkern und NASA-Schaum. Jeder Fachverkäufer erzählt ihm
etwas Anderes. Die Preise: sprunghaft, wirr, durch Material und
Fertigung unmöglich zu erklären. In Test-Magazinen fallen
Markenmatratzen reihenweise durch. Adam Szpyt fühlt sich allein
gelassen. Er beschließt, den Matratzenmarkt aufzuräumen. Und zwar
gründlich.
Der Weg führt Adam Szpyt ins Netz. 2004 gründet er bett1.de, den
ersten Bettenhandel mit Direktvertrieb übers Internet. Und hat aus
dem Stand Erfolg. Die Hersteller akzeptieren den neuen Vertriebsweg,
die Verbraucher nehmen das preisgünstige Angebot an. Doch schon nach
kurzer Zeit gibt es Probleme. Erste Matratzenhersteller klopfen bei
Adam Szpyt an, ungefragt. Ihre Forderung: Adam Szpyt möge die
Verkaufspreise erhöhen. Der junge Gründer weigert sich - und erhält
daraufhin seine Ware verschmutzt, verspätet oder überhaupt nicht
mehr.
Adam Szpyt beginnt, die dubiosen Mechanismen des Matratzenmarktes
zu durchschauen - eines Marktes praktisch ohne Wettbewerb, regiert
von den ungeschriebenen Gesetzen der Kartelle. Gesetze, gegen die
Adam Szpyt verstößt, sobald er Matratzen zu einem fair kalkulierten
Preis anbietet. Er macht es trotzdem. Oder, zugegeben: gerade
deswegen. Das macht Adam Szpyt zur Konkurrenz von Einkaufsverbänden
und Händlern. Die bedrohen den Quertreiber mit dem Ausschluss aus der
Lieferkette. Doch Adam Szpyt kapituliert nicht. Um weiterhin
beliefert zu werden, gründet er eine Firma nach der anderen. Vom
Grundsatz eines freien marktwirtschaftlichen Handels rückt Adam Szpyt
nie ab. Als die Händler ihre Lieferungen komplett einstellen, erhebt
er Beschwerde beim Kartellamt - erfolgreich. Das Amt belegt mehrere
Matratzenhersteller wegen illegaler Preisabsprachen mit Strafen in
Höhe von über 27 Millionen Euro.
Für bett1.de Bußgeldbescheide mit Signalwirkung. Adam Szpyt
beschließt, künftig nur noch eine einzige Matratze anzubieten: die
von ihm selbst entwickelte BODYGUARD®. Die Hauptgrößen der
Anti-Kartell-Matratze ist durch das vollständige Fehlen von
Preisabsprachen bereits für 199,- Euro zu haben. Die BODYGUARD® ist
aber nicht nur günstiger als die Konkurrenz. Er ist auch besser. Das
bestätigt im Juli 2015 die Stiftung Warentest. In einem
großangelegten Vergleichstest unter Markenmatratzen erzielt
BODYGUARD® als "beste jemals getestete Matratze" das mit Abstand
beste Ergebnis von "1,8". Und dieser Erfolg wurde in Nachtests
überragend bestätigt. BODYGUARD® ist und bleibt der unangefochtene
Spitzenreiter - auch im September 2016.
Mittlerweile vertreibt Adam Szpyt auch weitere Artikel für
gesundes Schlafen.
Ãœber bett1.de
Bett1.de, der erste Online Shop für Matratzen, wurde 2004 von Adam
Szpyt mit der Vision gegründet, eine qualitativ hochwertige, in
Deutschland produzierte Matratze zum besten Preis anzubieten. Mit
seiner deutlich günstigeren Preispolitik deckte Adam Szpyt schnell
das bestehende Matratzenkartell seiner Mitbewerber auf. Im Jahr 2015
erhielt die von bett1.de entwickelte BODYGUARD® Anti-Kartell Matratze
als "Beste jemals getestete Matratze" von Stiftung Warentest die
Benotung 1,8. Die Trustpilot-Zertifizierung von bett1.de lautet
"Hervorragend". Heute umfasst das Portfolio der Marke zudem
Stützkissen, Lattenroste und Topper, die in Deutschland und
Österreich online im firmeneigenen Shop erhältlich sind. Das
Unternehmen beschäftigt rund 160 Mitarbeiter an mehreren deutschen
Standorten. Weitere Informationen unter bett1.de.
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