(ots) - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht
Diesel-Fahrverbote in über 60 deutschen Städten ab 2018 als nunmehr
unabwendbar an - Umweltbundesamt bestätigt Berechnungen der DUH zur
weitgehenden Unwirksamkeit von Software-Updates und Diesel-Kaufprämie
der Autohersteller - Da Bund, Länder und Kommunen trotz eindeutiger
Gerichtsentscheide keine für den Schutz der Gesundheit der Menschen
notwendigen Luftreinhaltemaßnahmen ergreifen, intensiviert die DUH
ihre Rechtsverfahren über die derzeit laufenden 16 Klageverfahren
hinaus - Gerichte bestätigen, dass Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2018 die
einzig wirksame Maßnahme für "Saubere Luft in unseren Städten" bei
hohen NO2-Werten sind
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht in Ihrem Einsatz für
'Saubere Luft in unseren Städten' den Druck auf Bundesländer und
Städte. In 16 Städten klagt die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation bereits auf schnellstmögliche
Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte, in einer weiteren Stadt
(Hamburg) unterstützt sie die Klage des BUND. Da die verantwortlichen
Regierungspolitiker in Bund, Ländern und Kommunen der mit
Dieselabgasen belasteten Bevölkerung weiterhin ihr 'Recht auf saubere
Luft' vorenthalten, hat die DUH heute weitere Rechtsverfahren
gegenüber nun insgesamt 45 Städte eingeleitet.
Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben nun bis zum
21.9.2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen
Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte
ab dem 1.1.2018 sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung
zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden
Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die
erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung (1.1.2018)
der Grenzwerte enthält. Die DUH hält drei Maßnahmen in allen Städten
für besonders vordringlich: 1. Diesel-Fahrverbote für alle Fahrzeuge,
die den Euro 6/VI Grenzwert auf der Straße überschreiten; 2.
Kurzfristige Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro VI und 3. Die
schnelle Umstellung der Taxiflotten auf Umwelttaxis mit Erdgas,
Benzin-Hybrid oder Elektroantrieb. Sollten die geplanten Maßnahmen
nicht ausreichen, die bereits seit dem 1.1.2010 vorgeschriebene
Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH
weitere Klageverfahren einleiten.
Dazu erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das
Umweltbundesamt hat unsere eigenen zuvor veröffentlichten
Berechnungen zur weitgehenden Unwirksamkeit des Micky-Maus
Software-Updates bestätigt. Diesel-Fahrverbote in mehr als 60
deutschen Städten ab 2018 sind daher unabwendbar. Wir haben nun in
insgesamt 62 Städten Rechts- bzw. bereits Klageverfahren eingeleitet,
um für die vielen Millionen unter Dieselabgasen leidenden Menschen
ihr "Recht auf Saubere Luft" endlich durchzusetzen. Die durch das
Dieselabgas Stickoxid verursachte innerstädtische Luftbelastung mit
NO2 führt bundesweit zu über 10.600 vorzeitigen Todesfällen jährlich.
Da die Regierungspolitiker in Bund, Ländern und Kommunen bislang nur
ein großes Herz für die Autokonzerne und ihre Diesel-Stinker zeigen
sind wir gezwungen, unsere Rechtsverfahren auf alle besonders stark
belasteten Städte auszudehnen. Wir hoffen darauf, dass sich nun noch
vor der Bundestagswahl erste Politiker aus der Deckung trauen und
einer gerichtlichen Verurteilung zuvorkommend, wirksame Maßnahmen ab
dem 1.1.2018 freiwillig beschließen."
Von den formalen Verfahren, die die DUH heute eingeleitet hat,
sind folgende Städte betroffen, die den NO2-Jahresmittelwert von 40
Mikrogramm/m3 im Jahr 2016 um 10 Prozent oder mehr überschreiten:
Kiel (65 Mikrogramm/m3), Düren (60 Mikrogramm/m3), Heilbronn (57
Mikrogramm/m3), Backnang (56 Mikrogramm/m3), Hannover (55
Mikrogramm/m3), Esslingen am Neckar (54 Mikrogramm/m3), Ludwigsburg
(53 Mikrogramm/m3), Hagen (51 Mikrogramm/m3) , Dortmund (51
Mikrogramm/m3), Bochum (50 Mikrogramm/m3), Paderborn (50
Mikrogramm/m3), Oldenburg (Oldb) (50 Mikrogramm/m3), Mühlacker (49
Mikrogramm/m3), Ravensburg (49 Mikrogramm/m3), Herrenberg (49
Mikrogramm/m3), Wuppertal (49 Mikrogramm/m3), Bielefeld (49
Mikrogramm/m3), Tübingen (48 Mikrogramm/m3), Siegen (48
Mikrogramm/m3), Oberhausen (48 Mikrogramm/m3), Osnabrück (48
Mikrogramm/m3), Leinfelden-Echterdingen (47 Mikrogramm/m3), Leonberg
(47 Mikrogramm/m3), Pleidelsheim (47 Mikrogramm/m3), Marburg (47
Mikrogramm/m3), Hürth (47 Mikrogramm/m3), Mannheim (46
Mikrogramm/m3), Nürnberg (46 Mikrogramm/m3), Ludwigshafen am Rhein
(46 Mikrogramm/m3), Augsburg (46 Mikrogramm/m3), Halle (Saale) (46
Mikrogramm/m3), Leverkusen (45 Mikrogramm/m3), Herne (45
Mikrogramm/m3), Witten (45 Mikrogramm/m3), Neuss (45 Mikrogramm/m3),
Mülheim an der Ruhr (45 Mikrogramm/m3), Dresden (45 Mikrogramm/m3),
Heidenheim an der Brenz (44 Mikrogramm/m3, Kuchen (44 Mikrogramm/m3),
Norderstedt (44 Mikrogramm/m3), Schwerte (44 Mikrogramm/m3), Gießen
(44 Mikrogramm/m3), Hildesheim (44 Mikrogramm/m3), Mönchengladbach
(44 Mikrogramm/m3). Die DUH hat zudem bereits im März 2017 ein
formales Verfahren gegen Leipzig (42 Mikrogramm/m3) eingeleitet.
(Quelle für die Daten: Umweltbundesamt)
Die DUH klagt bereits in 16 Städten für "Saubere Luft" und hat
alle bisher entschiedenen Fälle gewonnen. Für Düsseldorf, München und
zuletzt hat Stuttgart hat die DUH Gerichtsentscheidungen erwirkt, die
konkrete Diesel-Fahrverbote ab 2018 als einzige vom Gericht als
wirksam angesehene Maßnahmen bewerten.
Links: In welchen Städten die DUH bereits klagt, können Sie dem
Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft" entnehmen:
http://l.duh.de/klagen
Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 884 72 80, 0171 2435458, klinger(at)geulen.com
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