(ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 3. September 2017 von
ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter
weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl
2017 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 13. August 2017
- dem 42. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 24. September
2017 ihre Stimme abgeben können. Vom 4. bis einschließlich 8.
September 2017 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse
während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 3.
September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten
sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in
Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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Telefon: +49 611-75 34 44
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