(ots) - Der Bundesrechnungshof hat angekündigt, die
Nebentätigkeit enger Vertrauter von Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) im Kanzleramt für den CDU-Wahlkampf prüfen zu lassen. In einem
Antwortschreiben des Rechnungshofpräsidenten Kay Scheller an die
SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs und Carsten Schneider heißt es:
"Gerne habe ich Ihre Anregungen aufgegriffen und die zuständigen
Prüfungsgebiete gebeten, eine übergreifende Prüfung in ihre
Arbeitsplanung aufzunehmen, die auch das Bundeskanzleramt umfassen
würde." In dem Brief, der der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt, heißt es weiter: "Diese
könnte sich auch auf zurückliegende Wahljahre beziehen." Scheller
fügte hinzu, dass der Bundesrechnungshof seit vielen Jahren
regelmäßig Nebentätigkeiten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
prüfe. Seit dem Jahr 2010 habe er zahlreiche Prüfungen zu diesem
Thema abgeschlossen. "Prüfungserkenntnisse zum Bundeskanzleramt
liegen ihm zu dieser Frage nicht vor", schreibt der Präsident. Den
weiteren Vorwurf, dass Räume der Konrad-Adenauer-Stiftung für
CDU-Wahlkampfplanungen unentgeltlich genutzt worden seien, hat der
Rechnungshof nicht explizit geprüft. Dennoch erklärt Scheller
allgemein dazu: "Zur Nutzung von Räumlichkeiten der politischen
Stiftungen gilt grundsätzlich, dass eine unentgeltliche Nutzung für
Parteizwecke unzulässig wäre."
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