THG Anlegerin fordert eingezahlte Darlehenssumme zurück. WaveTech GmbH weist Kündigung und Fällig Stellung von Ansprüchen zurück was tun?
(firmenpresse) - (NL/8806710061) Die Firma WaveTech GmbH hat bereits seit Jahren einen Börsengang in Aussicht gestellt, der bis heute leider nicht erfolgt ist. Die THG Technologie Holding GmbH & Co. KG sammelte Kapital ein, um dieses bei der WaveTech GmbH zu investieren.
Keine Zahlung an Anlegerin
Die Gesellschaft WaveTech GmbH weigert sich nunmehr, einer Anlegerin, die ihr Geld im Wege eines Wandeldarlehens zur Verfügung gestellt hat, die eingezahlte Darlehenssumme zurück zu zahlen und droht selbst mit Schadensersatzforderungen.
Konkret macht die betroffene Anlegerin eine Forderung gegen die WaveTech GmbH aus abgetretenem Recht der THG Technologie Holding GmbH & Co. KG in Höhe von 157.890,00 Euro geltend. Diese Forderung wurde seitens der Anlegerin mit Schreiben vom 19.05.2017 gegenüber der WaveTech GmbH fällig gestellt und diese um Auszahlung gebeten.
Kündigung und Fällig Stellung von Ansprüchen zurückgewiesen
Die Kündigung und Fällig Stellung wurde seitens der WaveTech GmbH mit Schreiben vom 06.06.2017 zurück gewiesen. Mit der Begründung, dass mit der THG bindend vereinbart worden sei, dass die Forderung in Anteile der Gesellschaft umgewandelt werden würde. Zudem behielt sich die Gesellschaft, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dag A. Valand, ihrerseits die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Auf eine erneute Zahlungsaufforderung der Anlegerin mit Fristsetzung zum 14.07.2017 wurde seitens der WaveTech GmbH ebenfalls nicht gezahlt.
In einer weiteren Stellungnahme des Geschäftsführers vom 04.08.2017 wurde lediglich auf das Schreiben vom 06.06.2017 verwiesen.
Fazit: Anlegerin sucht juristische Hilfe zur Einleitung weiterer Schritte
Die betroffene Anlegerin bereitet daher nunmehr über die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB eine Klage auf Rückzahlung der von ihr investierten Gelder gegen die WaveTech GmbH vor.
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