(ots) - Die im Bank- und Kapitalmarktrecht und im
Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine erste Klage gegen die
Santander Consumer Bank vor dem Landgericht Mönchengladbach nach dem
Widerruf eines Autokredits eingereicht. Hintergrund ist der VW
Abgasskandal.
Die Klägerin erwarb im Jahre 2015 einen Skoda Superb Combi und
finanzierte diesen teilweise über einen Kredit. Den Kreditvertrag
schloss sie mit der Santander Consumer Bank. Der Kaufpreis lag bei
EUR 18.999,00. Davon hat die Klägerin EUR 9.600,00 angezahlt.
Außerdem hat sie fast alle Zusatzverträge (Ratenschutzversicherung,
Santander Safe [Kaufpreisschutz] und Santander Auto Care
[Garantieversicherung]) abgeschlossen. Der Nettodarlehensbetrag lag
dann bei EUR 11.028,45.
Nachdem sie nunmehr feststellen musste, dass das Auto vom
sogenannten VW Abgasskandal betroffen ist, entschied sie sich dafür,
das Fahrzeug loswerden zu wollen. Zunächst wurde angedacht, gegenüber
der Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen und
gegenüber dem Händler den Rücktritt zu erklären. Es stellte sich dann
jedoch aufgrund der Finanzierung heraus, dass der bessere Weg der
Widerruf des Autokredits ist. Sie hat deshalb den 2015 geschlossenen
Darlehensvertrag 2017 widerrufen.
Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass der Widerruf auch noch
nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist möglich ist. Dies
deshalb, weil sie meint, die erteilte Widerrufsbelehrung sei falsch.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt
diesbezüglich bereits mehr als 30 Klageverfahren bundesweit, die sich
unter anderem auch gegen die Volkswagen Bank richten. Die Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat nunmehr eine erste
Klage gegen die Santander Consumer Bank erhoben. Nach Ansicht der
Kanzlei ist die erteilte Widerrufsbelehrung falsch und deshalb der
Widerruf heute noch möglich. Die Folge ist, dass die Klägerin die
Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhält und künftig keine
Raten mehr bezahlen muss. Sie muss der Bank das Fahrzeug übergeben,
jedoch keinen Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Deshalb wurde die Santander Consumer Bank auf Rückzahlung der
geleisteten Anzahlung und der Raten verklagt sowie auf Feststellung,
dass künftig keine Raten mehr gezahlt werden müssen. Die Klage musste
deshalb erhoben werden, weil die Santander Consumer Bank sich
außergerichtlich weigerte, dem Widerrufsbegehren der Klägerin
nachzukommen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll, der das
Verfahren federführend führt, teilt dazu mit: "Das Verfahren gegen
die Santander Consumer Bank ist ein weiterer Schritt zur Aufarbeitung
des VW Abgasskandals. Wir sind der Ansicht, dass zahlreiche
Widerrufsbelehrungen, die verschiedene Banken wie die Santander
Consumer Bank, die Volkswagen Bank oder auch andere Autobanken
verwendet haben, fehlerhaft sind und deshalb noch heute die
Autokredite widerrufen werden können. Für Autokäufer ist es eine
lukrative Möglichkeit, aus den Darlehensverträgen heraus zu kommen,
ohne Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.
Dies gilt zumindest für Verträge ab Juni 2014. Das Fahrzeug muss
nicht vom Abgasskandal betroffen sein. Maßgebend ist alleine, dass es
finanziert ist."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt mehr als 35.000 Geschädigte des VW Abgasskandals. Auch bei
dem Widerruf von Darlehensverträgen hat die Kanzlei eine führende
Rolle eingenommen und vertritt mehr als 1000 Verbraucher, die ihre
Verträge widerrufen haben.
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