Gemäß §28a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) muss jede abgegebene DEÜV-Meldung Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
(firmenpresse) - Gesetzliche Grundlage
Gemäß §28a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) muss jede abgegebene DEÜV-Meldung Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
Dieser Tätigkeitsschlüssel setzt sich wie folgt zusammen:
Ausgeübte Tätigkeit
Schulabschluss
Berufsbildung
Arbeitnehmerüberlassung
Vertragsform
Für die Auswahl der ausgeübten Tätigkeit gibt es ein umfangreiches Schlüsselverzeichnis, welches von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt wird.
In ectool wird der Tätigkeitsschlüssel aufgrund der getätigten Angaben im Stammdatenerfassungsbogen ermittelt werden.
Nutzen des Tätigkeitsschlüssels
Der Tätigkeitsschlüssel dient als Grundlage für Statistiken zur Entwicklung des Arbeitsmarktes. Diese Statistiken werden insbesondere von Arbeitgeber- und Branchenverbände genutzt.
Neuerungen
Der Tätigkeitsschlüssel in seiner jetzigen Form wurde im Jahr 2010 entwickelt und wird so auch bei ectool seit 2011 verwendet. Nach nun über 5 Jahren ist eine Aktualisierung notwendig geworden, da neue Berufe entstanden sind, Schreibweisen von Berufsbezeichnungen sich geändert haben oder sich die Zuordnungen zu den Schlüsselzahlen verändert hat.
Die neue Version 2.0 beinhaltet über 400 zusätzlich aufgenommene Berufsbezeichnungen sowie über 1.300 Neuzuordnungen zugehöriger Schlüsselzahlen.
Die neuen Tätigkeitsschlüssel sollen zum Jahreswechsel 2017/2018 in den Entgeltabrechnungsprogrammen zur Verfügung stehen.
Zukünftig plant die Bundesagentur für Arbeit eine jährliche Aktualisierung bis Ende Juni, die dann jeweils ab dem Jahreswechsel zur Verfügung stehen sollen.
DIE ECKHARDT GMBH – IHR PARTNER FÜR EXTERNE ENTGELTABRECHNUNG
Wir sind ein zertifiziertes mittelständisches Unternehmen, das sich seit seiner Gründung im Jahr 1970 konsequent um die rationelle Verarbeitung und Aufarbeitung von Daten zur Entgeltberechnung und Zeiterfassung kümmert. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer eigenen serverbasierten Software-Anwendungen sind wir heute jederzeit in der Lage, flexible, individuell angepasste und zuverlässige Lösungen für die externe Lohn- und Gehaltsabrechnung anzubieten.
Dabei richten wir eigene Schnittstellen ein und können unsere Leistungsmodule zur Entgeltabrechnung passgenau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zuschneiden. Alle Datentransfers erfolgen verschlüsselt und über sichere Verbindungen. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter kümmern sich nicht nur um die zuverlässige monatliche Eingabe und Auswertung Ihrer Daten, sondern auch um die ständige Optimierung der Abläufe. Unser Service beinhaltet auch die Vorbereitung der Überweisungen oder den Druck und Versand der Abrechnungen. Bei Bedarf erstellen wir zudem Protokolle und Unterlagen für interne Prüfungen, für Finanzbehörden, Kammern, Wirtschaftsprüfer und monatliche Meldungen für Krankenkassen.
Als qualifizierter externer Dienstleister für die Entgeltabrechnung begleiten wir Ihre betrieblichen Abläufe und helfen, diese zu verbessern. Wir kümmern uns im Rahmen der an uns übertragenen Aufgaben nicht nur um die sorgfältige Verarbeitung und Aufarbeitung Ihrer Daten, sondern auch um deren sichere Archivierung und den mit der Lohnbuchhaltung verbundenen administrativen „Kleinkram“.
Eckhardt GmbH
Datenverarbeitung
Max-Eyth-Str. 18
71332 Waiblingen
Telefon: 07151-50276-0
Telefax: 07151-50276-50
E-Mail: info(at)ectool.de
www.ectool.de
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