PresseKat - Neue Transparenz im Verpackungsrecycling schon ab 2018 / Rechtskonformität für Verträge, Meldunge

Neue Transparenz im Verpackungsrecycling schon ab 2018 / Rechtskonformität für Verträge, Meldungen und Nachweise sicherstellen

ID: 1525499

(ots) - Die Hersteller von verpackten Produkten und die
dualen Systeme müssen sich schon jetzt auf mehr Transparenz bei im
Verpackungsrecycling einstellen. Zwar richten sich die inhaltlichen
Anforderungen an die Pflichten für Lizenzierung und Entsorgung bis
zum 01.01.2019 noch nach der Verpackungsverordnung (VerpackV), doch
die Datenzusammenführung in der Zentralen Stelle auf der Grundlage
des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erleichtert den Abgleich schon für
die Datenmeldungen 2018.

Das neue Verpackungsgesetz sieht den Aufbau einer Zentralen Stelle
Verpackungsregister vor, die ab dem 01.01.2019 als beliehene Behörde
die entsprechenden Nachweise, Meldungen und Bescheinigungen bei den
Herstellern und in der Entsorgungsbranche überprüfen wird. Damit
ersetzt sie die Funktion einer Reihe von verschiedenen Akteuren wie
Landesbehörden, Industrie- und Handelskammern sowie der
Clearingstelle der Dualen Systeme, die bislang für die Überwachung
des ordnungsgemäßen Recyclings zuständig waren. Unregelmäßigkeiten
und Differenzen, wie sie in den vergangenen Jahren immer wieder
aufgetreten sind, fallen durch die Zusammenführung der Daten in einem
Register der Zentralen Stelle sofort auf und können zu Bußgeldern und
Vertriebsverboten führen. Die Stiftung Zentrale Stelle
Verpackungsregister hat daher Empfehlungen zur rechtskonformen
Lizenzierung für das Jahr 2018 für die Hersteller auf der Webseite
bereitgestellt.

Hersteller und Duale Systeme sollten allgemein folgendes zum
Ãœbergang auf das VerpackG am 01.01.2019 beachten:

- Die Vollständigkeitserklärungen müssen ab dem 01.01.2019 nicht
mehr bei der IHK, sondern bei der Zentralen Stelle abgegeben werden -
auch die Daten für 2018. In der Übergangszeit bis zum 01.01.2019
gelten inhaltlich die Pflichten der VerpackV, die Daten werden nach




dem VerpackG gemeldet.

- Die Marktanteilsberechnung der Dualen Systeme wird ab 2019 von
der Zentralen Stelle durchgeführt und hat das Ziel, eine gerechte
Kostenverteilung für nachweislich erbrachte Entsorgungsleistungen
sicherzustellen. Dies gilt auch für die Ist-Mengen-Abrechnung des
Jahres 2018.

- Die Zentrale Stelle ermöglicht den Herstellern und Vertreibern
ab Sommer 2018 die Vorregistrierung, so dass für alle gesichert ist,
dass die Registrierungspflichten pünktlich zum 01.01.2019 erfüllt
werden: die neue Registrierungsplattform für die Meldepflichten ist
im Aufbau.

- Mengenmeldungen: Ab dem 01.01.2019 müssen alle
systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen der Zentralen Stelle
gemeldet werden. Auch dieses Meldeportal soll bereits im Herbst 2018
zur Verfügung stehen, um den Herstellern einen ausreichenden Vorlauf
zu ermöglichen. Für die Beantwortung weiterer offener Fragen sind
alle offiziellen Dokumente auf der Website der Stiftung Zentrale
Stelle Verpackungsregister zu finden unter:
www.verpackungsregister.org.

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in
Osnabrück. Sie wird mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am
01.01.2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle
beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Register aller
Produktverantwortlichen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von
Herstellern und dualen Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr
recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist
die Juristin Gunda Rachut.



Pressekontakt:
Claudia Fasse, Pressesprecherin
Tel. +49 1722108904
Fax +541 201971 - 9810
presse(at)verpackungsregister.org
www.verpackungsregister.org
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sandforter Straße 96
49086 Osnabrück

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Datum: 01.09.2017 - 10:11 Uhr
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