(ots) - Nach dem Skandal um Millionen illegaler
Datensätze in der Datenbank des Bundeskriminalamts wollen die PIRATEN
auch im Saarland mehr Transparenz und Klarheit über rechtswidrig
gespeicherte Daten in saarländischen Polizeidatenbanken. Klaus
Schummer, Landesvorsitzender der Piratenpartei, vermutet, dass auch
hierzulande unzulässige Einträge vorgenommen, nicht fristgerecht
gelöscht oder sogar falsch bzw. den falschen Personen zugeordnet sind
und regt daher eine zeitnahe Überprüfung der Polizeidatenbanken durch
die saarländische Datenschutzbeauftragte an:
"Es ist selbstverständlich nicht auszuschließen, dass auch die
Eintragungen in den Datensammlungen der saarländischen Polizei
unzulässig sind, nicht oder nicht in der vorgenommenen Art hätten
aufgenommen dürfen oder aufgrund von Fristablauf längst hätten
gelöscht werden müssen. Und all das mit weitreichenden Folgen für die
Betroffenen. So wurden Journalisten wegen illegaler Datensätze in der
BKA-Datei beispielsweise die Akkreditierung verweigert oder
Platzverweise gegen sie erteilt, ein schwerwiegender und aufgrund der
Illegalität rechtswidriger Eingriff in die Meinungs- und
Pressefreiheit der Betroffenen. Aber auch andere polizeiliche
Maßnahmen und Rechtseingriffe wie beispielsweise verschärfte
Personenkontrollen, Drogentests oder andere Stigmatisierungen sind
auf diese fehlerhaften Daten zurückzuführen. Daher sollte das
unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes schnellstmöglich eine -
gegebenenfalls erneute - Überprüfung sämtlicher
(Verbunds-)Datenbanken der Landespolizei und des saarländischen
Verfassungsschutzes vornehmen. Ein weiterer Verweis seitens der
Polizei auf nicht genügend oder seit Jahren erkranktes Personal
sollte nicht länger als Ausrede für ausgebliebene Überprüfungen
gelten, denn die Landesregierung hat für ausreichend Personal für
eine handlungsfähige Polizei zu sorgen. Über die illegalen Daten
müssen die Behörden die Betroffenen schnellstmöglich proaktiv
informieren. Diese haben ein Recht darauf zu wissen, welche Daten
über sie aus welchem Anlass über welchen Zeitraum hinweg illegal
gespeichert wurden. Darüber hinaus ist Personen, die glauben
betroffen zu sein, anzuraten, vom Selbstauskunftsrecht gegenüber der
Polizei Gebrauch zu machen und die über sie gespeicherten Daten dort
abzufragen."
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