(ots) - Gutachten des Bundestags: Libyen verstößt mit
Behinderung von Seenotrettern gegen Völkerrecht
Wissenschaftliche Dienste: Es gilt das Recht auf freie Seefahrt
Osnabrück.- Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern
weit vor seiner Küste gegen das Völkerrecht. Zu diesem Ergebnis kommt
ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) vorliegt.
Darin heißt es: "Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für
eine Such- und Rettungs-Zone jenseits des Küstenmeeres." Ein Staat
dürfe Schiffen nicht die Einfahrt in diese Gewässer verwehren: "Eine
Beeinträchtigung dieses Rechts (...) womöglich unter Androhung oder
Anwendung von Zwangsmitteln, stellt einen Verstoß gegen das
Seevölkerrecht dar." Zwar habe ein Staat in dieser Zone gewisse
Kontrollrechte, müsse aber das Recht auf freie Seefahrt respektieren:
"Die Behinderung von Seenotrettungsoperationen fällt nicht darunter."
Die westlibysche Regierung hatte vor einigen Wochen eigenmächtig
eine 74 Seemeilen breite "Such- und Rettungsregion" ausgerufen, die
bis weit in internationales Gewässer ragt. In dieser Zone beansprucht
Libyen Hoheitsgewalt, droht privaten Hilfsorganisationen und erklärt
sich allein zuständig für Seenotrettungen. Viele private Seenotretter
haben ihre Rettungsmaßnahmen deshalb vorerst eingestellt.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla
Jelpke, sagte: "Es bestätigt sich, dass es sich bei der libyschen
Küstenwache um eine kriminelle Truppe handelt, die auf Recht und
Gesetz pfeift." Jelpke forderte die Bundesregierung und die EU auf,
die Zusammenarbeit "mit diesen Gangstern sofort einzustellen." Sonst
machten sie sich an der Mitwirkung von Menschenrechtsverletzungen
schuldig. Die Linken-Politikerin hat beantragt, das Thema Kooperation
mit Libyen auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des
Bundestags-Innenausschusses am Dienstag zu setzen.
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