PresseKat - Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO)

Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO)

ID: 1525872

(ots) -
Für eine Eigentümergemeinschaft gibt es ein maßgebliches,
grundlegendes Dokument - und das ist die Teilungserklärung. In ihr
legen die Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt fest, wie das
Eigentum an einem Grundstück aufgeteilt wird. In einem Zivilprozess
hatte eine Partei auf eine andere, bei einem Notar hinterlegte
Urkunde mit abweichenden Quadratmeterzahlen verwiesen. Darauf waren
zusätzlich handschriftliche Anmerkungen notiert. Die zuständige
Zivilkammer verwies nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS auf die alleinige Gültigkeit der im Grundbuchamt
befindlichen Urkunde: "Auf diese Urkunde in der Teilungserklärung ist
und bleibt abzustellen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass
nicht ersichtlich ist, warum und weshalb handschriftliche Änderungen
in der Urkunde des Notars (...) vorgenommen worden sind."
(Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 13/15)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften (FOTO) Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1525872
Anzahl Zeichen: 1342

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-teilungsurkunde.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-teilungsurkunde.jpg