PresseKat - Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (

Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (FOTO)

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(ots) -
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer WEG gehört es,
die Eigentümerversammlungen vorzubereiten. Sie sind schließlich das
zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinschaft. Deswegen müssen sich
die Mitglieder nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS darauf verlassen können, dass sie bereits in der Einladung
wesentliche Informationen erhalten - zum Beispiel darüber, ob zu
einem Tagesordnungspunkt ein Beschluss gefasst werden soll.
(Amtsgericht Germersheim, Aktenzeichen 4 C 13/15 WEG)

Der Fall:

In einer Eigentümergemeinschaft standen unter anderem Pflanzungen
auf einer Sondernutzungsfläche zur Debatte. Unter Tagesordnungspunkt
vier hieß es lediglich "Genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen
am Objekt u. a. Außenanlagen". Von einer Abstimmung zu diesem Punkt
war nicht die Rede. Die betroffenen Eigentümer erschienen nicht zur
Versammlung, auf der dann allerdings entgegen ihrer Erwartungen doch
ein Beschluss gefasst wurde. Sie fochten deswegen die Entscheidung
an.

Das Urteil:

Lässt eine Einladung zu einer Eigentümerversammlung eine geplante
Beschlussfassung zu einem Tagesordnungspunkt nicht eindeutig erkennen
und ist das auch aus den sonstigen Umständen nicht zu schließen, so
ist der Beschluss rechtswidrig. Der dafür verantwortliche Verwalter
muss die Kosten eines daraus resultierenden Rechtsstreits tragen. Ein
Indiz war für die Richter gewesen, dass bei anderen
Tagesordnungspunkten ausdrücklich von einer vorgesehenen
Beschlussfassung die Rede gewesen war.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

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Datum: 04.09.2017 - 08:30 Uhr
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