(ots) - Der seit Juli geltende Zwang zur
Vorlage eines Ausweises vor der Freischaltung von Prepaid-Handykarten
wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Das Gericht
bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde des digitalen
Freiheitskämpfers und Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick
Breyer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17.
"Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme
Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten", begründet
Breyer seine Beschwerde. "Wirklich freie Kommunikation und Beratung
sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die
Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende
Schein-Sicherheit aufgeben."
In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn
Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen
verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen
Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines
allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für
Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften
Zusatznutzen.
Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf
Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für
SIM-Karten (Az. 50001/12).
Quellen:
[1] Beschwerdeschrift, http://ots.de/pKsDW
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