PresseKat - Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden / Deutsches Institut für Menschen

Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und muss umgesetzt werden / Deutsches Institut für Menschenrechte wirbt für Versachlichung der Debatte / Bundesländer müssen notwendige Rahmenbedingungen schaffen

ID: 1526486

(ots) - Schulische Inklusion ist für viele Lehrkräfte und
Eltern zu einem Reizthema geworden, manchen erscheint sie angesichts
vorhandener Umsetzungsprobleme schon gescheitert. Doch inklusive
Bildung ist ein Menschenrecht, zu dessen Umsetzung sich Deutschland
völkerrechtlich verpflichtet hat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb für eine
Versachlichung der Debatte und fordert die Bundesländer auf, ein
inklusives Bildungssystem nach den Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. "Gut gemachte inklusive
Bildung kommt allen zugute, Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf wie Hochbegabten. Gleichzeitig wird kein Kind
ausgeschlossen", sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte.

"Das inklusive Schulsystem steckt acht Jahre nach Inkrafttreten
der UN-Behindertenrechtskonvention in den meisten Bundesländern immer
noch in den Kinderschuhen", kritisiert Aichele. Zwar gebe es
Fortschritte in Praxis und Gesetzgebung, die von Bundesland zu
Bundesland sehr unterschiedlich ausfielen, ebenso erfolgreiche
Modellprojekte der Inklusion. Doch kein Bundesland habe bisher den
notwendigen Rahmen für Aufbau und Betrieb inklusiver Schulen
abschließend entwickelt. Bei der Umsetzung seien oftmals
handwerkliche Fehler gemacht worden. "Wir ermuntern alle Beteiligten,
aus den bisherigen Fehlern zu lernen und den Aufbau eines inklusiven
Schulsystems zielgerichtet anzugehen", so Aichele weiter. Dies
gelinge nicht durch Abwarten oder Widerstand, sondern nur durch
sachorientiertes und tatkräftiges politisches Handeln.

Die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die
Bundesländer müssen Gesamtkonzepte zum Aufbau eines inklusiven
Schulsystems ausarbeiten, die konkrete Maßnahmen und zeitliche




Vorgaben enthalten. Sie müssen personelle wie finanzielle Ressourcen
zum Aufbau inklusiver Schulen umschichten. Das bedeutet auch die
schrittweise Abschaffung der Sonderschulen. "Die Aufrechterhaltung
eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der
UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen", sagt Aichele.
Das hat auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen 2016 in seiner "Abschließenden Bemerkung Nr. 4" klar
gestellt.

Die Politik muss zudem die Befürchtungen der Schülerinnen und
Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie anderer Berufsgruppen ernst nehmen
und ihr Vertrauen in die Umgestaltung stärken.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland
rechtsverbindlich.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Inklusive Bildung
ist ein Menschenrecht. Warum es die inklusive Schule für alle geben
muss

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Das Recht auf
inklusive Bildung. Allgemeine Erklärung Nr. 4 des UN-Ausschusses für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen

http://ots.de/MODTT



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-453
sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 05.09.2017 - 13:43 Uhr
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