(ots) - Es ist unter dem Eindruck von Emotionen nicht
einfach, das zu sagen, aber: Auch für Hussein K. gilt die
Unschuldsvermutung. Wenn dem nicht so wäre, wäre dieser Staat kein
Rechtsstaat, vielmehr würde er sich moralisch auf eine vergleichbare
Stufe stellen mit Mördern und Vergewaltigern. Wir, alle Bürger,
müssen das ertragen, um das Rechtsstaatsprinzip mitzutragen. Deshalb
ist es ganz schlecht, angesichts des Falles K. das Asylrecht in
Bausch und Bogen in Frage zu stellen oder dumpfen Neonazi-Parolen Ã
la "Ausländer raus" auf den Leim zu gehen. Ein Mörder ist ein Mörder
und muss nach denselben Prinzipien abgeurteilt werden, stamme er aus
Dänemark, Afghanistan, Deutschland oder China. Es wird, wie bei jeder
Gerichtsentscheidung, für den Rechtsfrieden ganz wichtig sein, ein
angemessenes Urteil über Hussein K. zu fällen. Falls es stimmt, was
die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, dann beging K. eine unfassbar
widerwärtige Tat. Falls es zudem stimmt, dass er bezüglich seines
Alters log, um mit einer geringeren Strafe davonzukommen, dann muss
auch dies berücksichtigt werden, ebenso wie eine eklatante Vorstrafe
in Griechenland. Der Rechtsstaat ist korrekt, aber er darf sich unter
keinen Umständen verhöhnen lassen. Zu beachten ist zudem generell
dies: Dass es gerecht sein soll, einen in Deutschland rechtskräftig
verurteilten Mörder in der Regel nach nur 15 Jahren freikommen zu
lassen, falls nicht auf besonders schwere Schuld erkannt wird, ist
schlicht nicht zu begreifen. Überharte Strafen führen zu nichts
Gutem, aber nur 15 Jahre für einen Mord, das ist nicht zuletzt eine
Demütigung für die Hinterbliebenen.
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