(ots) - Nach EuGH-Urteil sollten osteuropäische Staaten nun
Solidarität zeigen
Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Mittwoch eine Klage
Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von Asylsuchenden aus
Griechenland und Italien in die EU abgewiesen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
"Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist zu begrüßen.
Der Mehrheitsbeschluss des EU-Rats im September 2015 war richtig und
notwendig. Die damals sich akut verschärfende Flüchtlingskrise traf
in besonderem Maße die EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Italien.
In dieser Situation mit einer Umverteilung von voraussichtlich
Schutzbedürftigen in die übrigen Mitgliedstaaten zu helfen, war im
Sinne des europäischen Geists geboten.
Die Europäische Union ist eine Solidargemeinschaft mit Rechten und
Pflichten. Wer von ihr auf der einen Seite in hohem Maße etwa durch
Zahlungen für strukturschwache Regionen profitiert, von dem darf auf
der anderen Seite erwartet werden, dass er auch weniger populäre
Beschlüsse der Mehrheit umsetzt. Ohne Frage ist die Aufnahme von
Ausländern aus Nicht-EU-Staaten eine politisch sensible
Angelegenheit. Die Aufnahme von 1.294 voraussichtlich
Schutzbedürftigen durch Ungarn und von 902 voraussichtlich
Schutzbedürftigen durch die Slowakei innerhalb eines Zeitraums von
zwei Jahren erscheint aber zumutbar.
Ungarn, die Slowakei sowie andere säumige osteuropäische
Mitgliedstaaten sollten nun die erforderliche Solidarität in der
Flüchtlingspolitik zeigen und sich bei der Lösung der
Flüchtlingskrise aktiv einbringen, statt sich zu verweigern. Denn die
vergangenen beiden Jahre haben bewiesen: Die Herausforderung der
Migration nach Europa ist zu groß, um von einzelnen Staaten bewältigt
zu werden. Die EU-Mitgliedstaaten können die Flüchtlingskrise nur
gemeinsam lösen."
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