(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von
Ungarn und der Slowakei abgewiesen, die keine Flüchtlinge aus
überlasteten Mitgliedsstaaten aufnehmen wollen. Der Lissabonvertrag,
so argumentiert das Gericht, stellt in Notsituationen Solidarität
über Konsens. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass das Gemeinwohl
Vorrang vor nationalen Einzelinteressen haben sollte. Ein Etappensieg
auf dem Weg zu einem gerechteren Verteilsystem für Flüchtlinge ist es
hingegen nicht. Denn an der grundlegenden Haltung der meisten
Mitgliedsstaaten hat sich nichts geändert: das Thema möglichst
verdrängen und nur dann reagieren, wenn es an der eigenen
Landesgrenze turbulent wird. http://mehr.bz/khs207e
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