PresseKat - Geplantes Regelwerk bedroht Gerüstmaterialbestand in Deutschland im Wert von bis zu 5 Milliarden Eu

Geplantes Regelwerk bedroht Gerüstmaterialbestand in Deutschland im Wert von bis zu 5 Milliarden Euro (FOTO)

ID: 1527596

(ots) -
- Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sowie Gerüsthersteller
warnen vor nicht einsetzbaren Gerüstsystemen.
- Materialbestand im Wert von bis zu 5 Milliarden Euro müsste
komplett ausgetauscht werden.
- Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau empfehlen stattdessen
persönliche Schutzausrüstung und fordern detaillierte
Unfallanalyse.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sowie zahlreiche
Gerüsthersteller warnen eindringlich davor, systemintegrierte
Sicherungsgeländer als vorrangigen Stand der Technik festzulegen.

In den vergangenen Monaten kamen Bestrebungen der staatlichen
Arbeitsschutzbehörden auf, im Nachgang der Novellierung der
Betriebssicherheitsverordnung technische Schutzmaßnahmen gegen
Absturz vorrangig vor allen anderen Sicherungsmaßnahmen einzufordern.

Erklärte Absicht ist es, hierbei auch einen neuen Stand der
Technik von geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei der
Bereitstellung von Gerüsten zu definieren: Systemintegrierten
Sicherungsgeländern soll dabei Vorrang vor allen anderen
Sicherungsmaßnahmen eingeräumt werden.

Diese bislang noch nicht im Gerüstbau praktisch verwirklichten und
bewährten Sicherungsgeländer sind in großen Teilen des Gerüstbaus
nicht einsetzbar und daher kein geeigneteres und angemessenes Mittel
zur Absturzsicherung im Vergleich zu den im Markt befindlichen
Schutzmaßnahmen. Einen Bestand an Gerüsten mit systemintegrierten
Sicherungsgeländern, wie er im Falle des Inkrafttretens einer
entsprechenden Vorschrift gefordert würde, gibt es in Deutschland
bisher nicht bzw. nicht in nennenswertem Umfang und dort nur für den
Einsatzweck der Fassadengerüste.

Demgegenüber befindet sich im aktuellen Gerüstmaterialbestand in
Deutschland derzeit ein Bestand an Systemgerüsten (ohne




systemintegrierte Sicherungsgeländer) mit einem geschätzten Wert von
rund 4,5 - 5 Milliarden Euro.

Dieser Materialbestand müsste im Falle einer durch die
Vorschriften vorgegebenen Vorrangstellung von systemintegrierten
Sicherungsgeländern praktisch komplett ausgetauscht, d.h. vernichtet
werden.

Massiver Eingriff in wirtschaftlichen Bestand der Branche

Ein solcher massiver Eingriff in den wirtschaftlichen Bestand
einer gesamten Branche ist nicht gerechtfertigt. Denn der Einsatz
(systemintegrierter) Sicherungsgeländer bietet auf Grundlage der
aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Gerüstbaubranche keinen
höheren Schutz gegen die Risiken bei der Bereitstellung von Gerüsten.

In der letzten Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung gab
es den Gerüstbau betreffend keine wesentlichen Änderungen, die als
Grundlage für eine solche Systemänderung dienen könnten. Dies soll
jedoch nun durch eine neue technische Regel für Betriebssicherheit in
naher Zukunft geändert werden, nach der dem technischen Schutz
absoluter Vorrang eingeräumt werden soll.

Schwarze Schafe als Nutznießer

Dies würde allerdings die eigentlich vom Unternehmer vorzunehmende
Gefährdungsbeurteilung und damit die ihm obliegende Auswahl der im
Einzelfall geeigneten und angemessenen Schutzmaßnahme auf den
technischen Schutz einengen. Dieser ist in den vielfältigsten
Situationen auf den Baustellen nicht einsetzbar und bietet daher
keine Aussicht auf eine echte Verbesserung der Absturzsicherheit in
der Praxis.

Im Gegenteil ist zu befürchten, dass sich die Betriebe, die sich
bisher an keinerlei Vorschriften für die Arbeitssicherheit gehalten
haben, mit ihren Marktpreisen gegenüber den Unternehmen zukünftig
durchsetzen werden, die regelkonform den Gerüstmaterialbestand
austauschen und dies in ihren Preisen einkalkulieren müssen. Denn die
eigentlich notwendigen Kontrollen der Baustellen finden kaum statt.

Zielführender aus Verbandssicht ist vielmehr ein ganzheitlicher
Ansatz zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau, der auf
einer detaillierteren Unfallanalyse beruht. Diese fordern die
Bundesinnung und der Bundesverband Gerüstbau seit Jahren von den
zuständigen Institutionen im Bereich der Arbeitssicherheit. Bis heute
liegen keine verwertbaren Zahlen vor.

Unfallerfassung und Analyse müssen verbessert und Persönliche
Schutzausrüstung flächendeckend durchgesetzt werden

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau fordern daher alle
Beteiligten dazu auf, im Interesse einer effizienten Analyse von
Unfallursachen und zur nachhaltigen Erarbeitung von Strategien und
Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung eine trennungsscharfe Erfassung
für das Gewerk Gerüstbau zu ermöglichen und alle notwendigen Angaben
realistisch anzugeben und zu evaluieren.

Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen differenzieren
noch nicht in ausreichendem Maße, hieraus eine Bevorzugung bestimmter
Schutzmaßnahmen ableiten zu können.

Mit der Persönlichen Schutzausrüstung gibt es eine Schutzmaßnahme,
die, wenn sie flächendeckend durchgesetzt würde, aus Sicht von
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau eine signifikante
Verbesserung der Arbeitssicherheit im Gerüstbau darstellen würde. Sie
ist in fast allen Situationen im Gerüstbau, insbesondere auch bei
räumlichen Gerüstkonstruktionen, einsetzbar. Entscheidend wäre dabei
ein durchgehendes staatliches bzw. berufsgenossenschaftliches
Kontrollsystem, das sicherstellt, dass die Maßnahmen durchgesetzt
werden.

Viele Gerüstersteller wären existenzbedroht

Auch technische Maßnahmen können mögliche Lösungen bei der
Arbeitssicherheit bieten. Entscheidend ist aber, dem Unternehmer die
Möglichkeit zu belassen, die in der Situation geeignete Maßnahme
auszuwählen.

Mit der jetzt staatlicherseits favorisierten rein technischen
Lösung stehen alle Unternehmer, die in Deutschland Gerüste auf- und
abbauen vor der Existenzfrage: Sie müssten ihren gesamten
Gerüstmaterialbestand in Deutschland gegen neues Gerüstmaterial
eintauschen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die neuen
Gerüstsysteme in vielen Bereichen des Gerüstbaus nicht einsetzbar
sind und zudem wie andere Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden
können, ein nicht vertretbarer wirtschaftlicher Schaden. Denn die
Sicherheit auf den deutschen Gerüstbaustellen wird nach Ansicht von
Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau dadurch nicht verbessert
werden.

Über Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau ist die
Berufsorganisation und Interessensvertretung der Gerüstbaubranche. Zu
den Mitgliedsunternehmen zählen insbesondere Gerüstbaubetriebe und
Hersteller. Integraler Bestandteil ihres Wirkens ist die Verbesserung
des Arbeitsschutzes im Gerüstbauer-Handwerk.



Pressekontakt:
Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau e.
V.
Herr Majer
Tel: 0221 - 870 60 80
E-Mail: w.majer(at)geruestbauhandwerk.de

Frau Luther
Tel: 0221 - 870 60 21
E-Mail: s.luther(at)geruestbauhandwerk.de

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Datum: 07.09.2017 - 12:46 Uhr
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