(ots) - Die Burger-Kette Hans im Glück wird heute einen
juristischen Sieg über seinen erfolgreichen Wettbewerber Peter Pane
vermelden: Was wie ein fulminanter Erfolg klingt, ist in Wahrheit
eine Gerichtsposse.
"Wenn es einen Preis für die unsinnigste Beschäftigung deutscher
Gerichte - die 'Goldene Augenbinde 2017' - gäbe, hätte Hans im Glück
große Chancen auf diese zweifelhafte Auszeichnung", sagt Patrick
Junge, der Geschäftsführer und Inhaber von Paniceus Gastro
Systemzentrale, die das Gastronomiekonzept Peter Pane entwickelt hat.
"Die 'Goldene Augenbinde' nimmt Bezug auf Justitia, die neben Waage
und Richtschwert auch eine Augenbinde trägt."
Peter Pane ist heute am Landgericht München auf Unterlassung
verurteilt worden. Dieses Urteil hat eine lange Vorgeschichte:
Nachdem der Franchisegeber Hans im Glück seinen Systempartner in
Norddeutschland - die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH - nicht
mehr mit den erforderlichen Waren und Services versorgt hatte, sah
sich Paniceus gezwungen, den Systempartnervertrag zu kündigen. In
Folge dessen hat Paniceus seine Hans-im Glück-Lokale innerhalb
weniger Wochen auf ein völlig neues Konzept umstellen müssen: Peter
Pane. Diese Umstellung erfolgte unter extremen Zeitdruck. Nach
Eintritt der Kündigung war in geringen Details alte Ausstattung - für
wenige Tage - noch im Einsatz gewesen. Daraufhin erhob Hans im Glück
eine Unterlassungsklage, obwohl der Sachverhalt längst überholt war.
Daher liegt die Vermutung nahe, dass es der Geschäftsführung von
Hans im Glück und insbesondere deren Gesellschafter Thomas
Hirschberger mit dieser "Klage um Nichts" vor allem um die Gängelung
eines ehemaligen Systempartners geht. Es gibt nichts, woraus Hans im
Glück ein Unterlassungsurteil gegen Peter Pane vollstrecken könnte.
Auch ist der Burger-Kette ohnehin kein Schaden entstanden. Das
heutige Urteil ist vollkommen wertlos, und das wissen auch alle
Beteiligten.
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