PresseKat - Hauptversammlung Da Vinci Luxury AG findet am 18. September 2017 in Berlin statt

Hauptversammlung Da Vinci Luxury AG findet am 18. September 2017 in Berlin statt

ID: 1528183

(firmenpresse) - Hauptversammlung Da Vinci Luxury AG findet am 18. September 2017 in Berlin statt

Zürich, den 8.09.2017

Da Vinci Invest Ltd, gibt bekannt, dass die Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG, wie angekündigt und rechtswirksam vom Vorstand der Gesellschaft auf Verlangen einer Minderheit einberufen wurde, stattfindet.

HRB Berlin 186130 B
WKN 518 830 / ISIN DE0005188304

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG des Aktionärs Da Vinci Arbitrage Fund, vertreten durch Da Vinci Invest Ltd. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen sieben Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht aufzunehmen sind. Wegen § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG ist der vorstehend erwähnte § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht anwendbar.

Montag, 18. September 2017, 11:00 Uhr
im Ming Business Center
Rungestraße 9, D-10179 Berlin

Es wird auf das Urteil vom Landgericht Frankfurt 12. März 2013 (Az: 3 - 05 O 114/12 hingewiesen.

Nach dem Urteil des LG Frankfurt am Main ist der Vorstand der AG (bzw. der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA) nicht berechtigt, eine Hauptversammlung, die von der Geschäftsführung auf Verlangen einer Aktionärsminderheit einberufen wurde, ohne Weiteres wieder abzusagen. Die Geschäftsführung kann die Hauptversammlung vielmehr nur absagen, wenn die Versammlung aufgrund äußerer Einflüsse (wie z.B. der Unmöglichkeit der Nutzung des vorgesehenen Versammlungslokals) nicht mehr oder nicht mehr sachgerecht durchgeführt werden kann. Eine Befugnis der Geschäftsführung zur Absage einer solchen Hauptversammlung bestehe nur dann, wenn der antragstellende Aktionär, auf dessen Minderheitsverlangen hin die Hauptversammlung einberufen wurde, nach Einberufung seinen Antrag zurücknimmt. Der antragstellende Aktionär sei der mittelbar Einberufende der Hauptversammlung mit der Folge, dass die Kompetenz der einberufenden Geschäftsführung zur Absage der Hauptversammlung durch die Kompetenz des mittelbar einberufenden Aktionärs überlagert wird.





Die Gesellschaft ist nicht zur Absage einer solchen Hauptversammlung nach deren Einberufung berechtigt.

Darüber hinaus wird zurzeit geprüft in wieweit der Aufsichtsrat und die Aktionärsgruppe um Dr. Hellweger (auf dessen Antrag der Aufsichtsrat vom Gericht bestellt wurde) strafrechtlich relevante Handlungen durchgeführt haben und gegen das WpHG gravierend verstossen wurde.

Da Vinci Invest Ltd.
Director Hendrik Klein
The Picasso Building
Caldervale Road
Wakefield
West Yorkshire, WF1 5PF
Vereinigtes Königreich

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Datum: 08.09.2017 - 19:40 Uhr
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