(ots) - Erwerbslose haben nach einem Bericht der
"Saarbrücker Zeitung" (Samstags-Ausgabe) gute Chancen, sich
erfolgreich gegen Sperrzeiten beim Bezug ihres Arbeitslosengeldes zu
wehren, die die Arbeitsagenturen wegen angeblichen Fehlverhaltens
verhängen. Nahezu die Hälfte der beanstandeten Sperrzeiten erwies
sich in den vergangenen zwei Jahren als unrechtmäßig oder fehlerhaft,
schreibt das Blatt unter Berufung auf Daten der Bundesregierung, die
die Abgeordnete und Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping,
abgefragt hatte.
Nach dem Sozialgesetzbuch können auch Bezieher von
Arbeitslosengeld I vorübergehend ihren Leistungsanspruch verlieren,
wenn sie gegen bestimmte Auflagen verstoßen. Dazu gehören
Meldeversäumnisse, oder die Ablehnung einer Arbeitsstelle. Gegen die
Verhängung einer Sperrzeit können Betroffene Widerspruch bei den
Arbeitsagenturen einlegen. 2015 musste dort über rund 53.000 solcher
Fälle entschieden werden. 2016 waren es schon 58.000. Ergebnis:
Nahezu die Hälfte der eingelegten Widersprüche war komplett oder
teilweise erfolgreich. Die Quote lag 2015 bei 43 Prozent und 2016
bei 44 Prozent. Bei den zurückgewiesenen Widersprüchen, die vor den
Sozialgerichten landen, sind die Erfolgsaussichten für die
Betroffenen ähnlich gut: 41 Prozent der Sperrzeiten, über die 2016
gerichtlich entschieden wurde, erwiesen sich als nicht haltbar.
2015 verhängten die Arbeitsagenturen insgesamt knapp 719.000
Sperrzeiten beim Arbeitslosgeld. Ein Jahr später waren es fast
770.000. "Offenbar werden die Arbeitsagenturen restriktiver",
kritisierte Kipping. Damit würden "Menschen drangsaliert, die
unverschuldet ihre Arbeit verloren haben", so die Linken-Politikerin.
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