PresseKat - Lichtsteuerung im Smart Home - Presseinformation der myGEKKO | Ekon GmbH

Lichtsteuerung im Smart Home - Presseinformation der myGEKKO | Ekon GmbH

ID: 1528380

Beleuchtung im Smart Home: nützlich, stylish, individuell

(firmenpresse) - Im Connected Home bedeutet Lichtsteuerung dank smarter Technik heutzutage mehr als nur das Licht einzuschalten, um besser oder mehr sehen zu können. So haben ideale Lichtverhältnisse einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden oder sorgen innerhalb sowie außerhalb der eigenen vier Wände für mehr Sicherheit.



Gleichzeitig schafft eine optimale, intelligente Beleuchtung mehr Komfort, eine angenehme Atmosphäre und führt im Idealfall zu einer Reduzierung der Gesamtbeleuchtungskosten. Das bedeutet: Integriert in ein intelligent vernetztes Zuhause schafft Licht



- ein Plus an Wohnkomfort - zum Beispiel in Verbindung mit der Unterhaltungselektronik,

- mehr Sicherheit - in Verbindung mit Bewegungsmelder oder Anwesenheitssimulation,

- niedrigere Beleuchtungskosten - in Kombination mit automatischen Abschaltfunktionen,

- ein gesundes Umfeld - ideale Lichtverhältnisse fördern das Wohlbefinden,

- perfekte Helligkeit - um alles im Zuhause bestmöglich sehen zu können.



Optimales Licht in allen Räumen

"Lichtsteuerung im Smart Home bedeutet, die Beleuchtung nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen perfekt regeln zu können", sagt Hartwig Weidacher, Geschäftsführer der myGEKKO | Ekon GmbH. Dabei werde zum Beispiel zwischen der Grundbeleuchtung, einer allgemeinen Ausleuchtung von Räumlichkeiten, und der Platzbeleuchtung, die bestimmte Örtlichkeiten beleuchtet, unterschieden, so der Smart Home-Experte. Hinzu komme noch das Stimmungslicht, das an ausgewählten Stellen Lichtakzente setzt. "Im vernetzten Haus lassen sich unterschiedliche Beleuchtungsarten so kombinieren, dass im gesamten Haus oder in der Wohnung jederzeit die gewünschten Lichtverhältnisse herrschen", betont Weidacher.



Sicher fühlen - wohl fühlen

"Eine smarte Beleuchtungssteuerung kann dazu beitragen, sich wohler und sicherer zu fühlen", so der myGEKKO | Ekon GmbH Geschäftsführer. Bei Abwesenheit zum Beispiel trägt eine intelligente Lichtsteuerung zur Sicherheit im Smart Home bei. Nutzer können die Beleuchtung so regeln, dass Lampen zu bestimmten Zeiten an- und ausgeschaltet werden, um Anwesenheit vorzutäuschen und so Eindringlinge von einem unbefugten Zutritt abzuhalten. Diese Funktion kann zum Beispiel auch mit Szenarien zur Rollladen- oder Jalousiensteuerung kombiniert werden, sodass diese sich zu festgelegten Zeiten öffnen beziehungsweise schließen. Zusätzlich kann die Abwesenheitssimulation um eine "Zufallsabweichung" erweitert werden. Das Öffnen und Schließen der Rollläden sowie das An- und Ausschalten der Beleuchtung wird dann um einen zufälligen Wert innerhalb des gespeicherten Zeitfensters für die Abwesenheitssimulation verschoben. Die Beleuchtung - inklusive Stehlampen mit Schaltsteckdosen - wird passend dazu ein- oder ausgeschaltet.







Optimale Lichtverhältnisse - geringere Beleuchtungskosten

"Ist die Beleuchtung in das Smart Home integriert, kann das zur Senkung der Gesamtbeleuchtungskosten beitragen", so Hartwig Weidacher. Mit dem myGEKKO Slide zum Beispiel könnten Leuchten in Kombination mit Bewegungs- beziehungsweise Präsenzmeldern so geregelt werden, dass sie automatisch beim Verlassen von Räumen oder des Hauses abschalten. Oder nachts nur mit gedimmtem Licht leuchten.



Nach Lust und Laune - das Smart Home stimmungsabhängig in Szene setzen

Passend zu Stimmung oder Anlass können Nutzer im Connected Home individuelle, spezielle Lichtszenen kreieren. Über den zentralen Regler kombinieren sie nach eigenen Wünschen unterschiedliche Leuchten, Farben und Lichtstärken zu persönlichen Lichtszenen - an ausgesuchten Plätzen, in einzelnen Räumen oder im ganzen Haus. Bei einem Essen mit Freunden zum Beispiel können die Gastgeber mit einem Tastendruck die Grundbeleuchtung im Erdgeschoss auf 60 Prozent dimmen, eine indirekte Beleuchtung einschalten und eine dem Anlass angemessene Musikauswahl abspielen.



Weitere Informationen unter www.my-gekko.com



Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.801





Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials "myGEKKO | Ekon GmbH" als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber die myGEKKO | Ekon GmbH
Die Ekon GmbH mit Sitz in Bruneck (Südtirol / Italien) ist seit 1999 mit ihrem Produkt myGEKKO eines der innovativsten Unternehmen im Bereich der Hausautomation. myGEKKO ist ein ortsunabhängiges, hersteller- und plattformübergreifendes Regel- und Automatisierungssystem, mit dem alle Anlagen und Geräte zentral erfasst, gesteuert sowie kontrolliert werden. myGEKKO bietet im Bereich der Installation alle möglichen Schnittstellen an die verschiedenen Installation- und Medienbussystemen. Ob Modbus, EnOcean oder KNX - die optimale Verkabelungsart hängt von den Bedingungen des Gebäudes und des Benutzers ab. Derzeit bedient die Ekon GmbH die Märkte Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien.
Mehr Informationen unter www.my-gekko.com



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM GmbH
Beatrix Balsiger
Hansastraße 17
80686 München
mygekko(at)hartzkom.de
+49/(0)89/998 461-0
www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues Funkanlagengesetz FuAG in Deutschland Keine Luftnummer
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.09.2017 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1528380
Anzahl Zeichen: 4667

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Beatrix Balsiger
Stadt:

München


Telefon: +49/(0)89/998 461-0

Kategorie:

Elektro- und Elektronik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lichtsteuerung im Smart Home - Presseinformation der myGEKKO | Ekon GmbH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HARTZKOM GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HARTZKOM GmbH