(ots) - Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr
als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden
Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen
Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564
Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus
öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf
Privatrezept wurden nicht erfasst.
Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren
Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg
kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884,
Mai: 1.518, Juni: 2.213). "Deshalb gehe ich davon aus, dass immer
mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei,
dass es kein 'Allheilmittel' ist, sondern nur eine weitere, in jedem
Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der
Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit
Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden,
sind nicht möglich.
Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten
Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500
Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit
dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten
auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug
von Cannabisblüten über Apotheken.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
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