PresseKat - Potenziale von Biosimilars im Krankenhaus besser nutzen (FOTO)

Potenziale von Biosimilars im Krankenhaus besser nutzen (FOTO)

ID: 1528496

(ots) -
Biosimilars setzen sich in der ambulanten Versorgung mehr und mehr
durch. Aber welche Rolle spielen sie im Krankenhaus? Die
Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars hat das Beratungsunternehmen
Simon Kucher & Partners beauftragt, diese Frage im Rahmen einer
Studie genauer zu beleuchten und die Ergebnisse nun veröffentlicht.

Dr. Matthias Liefner, Studienleiter und Partner bei Simon Kucher &
Partners, fasste die wichtigsten Ergebnisse der Studie im Rahmen der
heutigen Pressekonferenz zusammen.

Biosimilars spielen demnach auch in der Krankenhausversorgung -
sowohl in der stationären Behandlung wie auch in der Klinikambulanz -
eine zunehmende Rolle. Nach dem anfänglich zurückhaltenden Einsatz
der "Biosimilars 2.0" durch die Krankenhausärzte sei in den letzten
beiden Quartalen ein verstärkter Einsatz zu verzeichnen. Entscheidend
dafür sei, dass Ärzte gute Erfahrungen mit dem Einsatz von
Biosimilars gemacht hätten.

Allerdings führten Fehlanreize im Vergütungssystem in vielen
Fällen zu einer Benachteiligung der Biosimilars:
Controllingabteilungen und Krankenhausapotheken achten besonders auf
einen aus Krankenhaussicht wirtschaftlichen Arzneimitteleinkauf.

In der stationären Versorgung erhalten Kliniken für bestimmte,
meist höherpreisige Arzneimitteltherapien eine zusätzliche Vergütung
- sogenannte Zusatzentgelte - auf die übliche Fallpauschale pro
Patient und Diagnose. Daraus folge, dass Kliniken versuchen, aus der
Differenz von Zusatzentgelt und realem Einkaufspreis eine Marge für
die Klinik zu erwirtschaften. Die Festlegung des Zusatzentgelts solle
daher so erfolgen, dass ein preislicher Kellertreppeneffekt vermieden
wird. Denn dieser könne anderenfalls perspektivisch die
Nachhaltigkeit des Biosimilarwettbewerbs untergraben.

Für die Behandlung in der Klinikambulanz verhandeln die Kliniken




mit den Krankenkassen über die Erstattungspreise für Arzneimittel in
sogenannten § 129 SGB V-Verträgen. Eine Benachteiligung der
Biosimilars könne dabei entweder durch einen einheitlichen
Abrechnungsbetrag je Wirkstoff oder durch einen prozentualen Abschlag
auf die Listenpreise, differenziert nach Referenzprodukt bzw.
Biosimilar, vermieden werden. Die bislang gängige Vertragsform, bei
der ein einheitlicher Prozentsatz als Abschlag auf den Listenpreis
definiert wird, mache für das Krankenhaus den Einsatz der teureren
Originalprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen
betriebswirtschaftlich attraktiv.

Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro
Biosimilars, kommentierte die Studie so: "Auch die Krankenhausärzte
haben eine Verantwortung für die wirtschaftliche Versorgung der
Patienten. Diese Verantwortung endet nicht mit der Entlassung des
Patienten aus dem Krankenhaus. Deshalb muss schon im Krankenhaus das
Potenzial der Biosimilars besser genutzt werden. Das schafft die
Voraussetzung für eine wirtschaftliche Versorgung bei der
Weiterbetreuung des Patienten durch den niedergelassenen Arzt.

Damit das gelingt, müssen Ärzte und Klinikapotheker umfassend und
unabhängig informiert werden. Hier haben etwa die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mit ihrem Leitfaden
zu Biosimilars oder jüngst der Bundesverband Deutscher
Krankenhausapotheker mit seiner Positionierung zum Einsatz von
Biosimilars wichtige Schritte gemacht. Darüber hinaus könnten noch
stärkere Impulse von den Zulassungsbehörden kommen. Die dänische
Zulassungsbehörde informiert beispielsweise ihrerseits die Kliniken,
sobald ein neues Biosimilar zugelassen worden ist.

Auch regionale Arzneimittelvereinbarungen, die zwischen
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante
Versorgung getroffen werden, sollten nicht nur von den
niedergelassenen Ärzten, sondern auch in der Klinikambulanz
konsequent Anwendung finden, um den Biosimilars-Anteil zu erhöhen.

Erstattungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kliniken
dürfen Biosimilars nicht benachteiligen, ein einheitlicher
Erstattungsbetrag pro Wirkstoff oder gestufte Abschläge auf den
Listenpreis können Fehlanreize abbauen."

Die gesamte Studie finden Sie hier:
http://probiosimilars.de/presse/

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der
Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen
offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung
bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro
Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der
Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire
und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.



Pressekontakt:
Inga Draeger, Managerin Biosimilars,
Tel.: (030) 81 61 60 9-60,
draeger(at)probiosimilars.de / www.probiosimilars.de /
http://twitter.com/probiosimilars

Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.09.2017 - 11:49 Uhr
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