PresseKat - Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl 2017 zwei Stimmen

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl 2017 zwei Stimmen

ID: 1528560

(ots) - Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.
September 2017 hat jede Wählerin und jeder Wähler - wie bei den
vorausgegangenen Bundestagswahlen - zwei Stimmen:

- Eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines
Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des
Stimmzettels) sowie
- eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei mit
allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in
der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten
Hälfte des Stimmzettels).


Der Bundeswahlleiter erinnert daran, dass auf jeder Hälfte des
Stimmzettels nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden darf, zum
Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Werden
auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge
gekennzeichnet, führt dies zur Ungültigkeit der Erststimme. Mehrere
Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der
Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge. Erst- und
Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben, sie müssen nicht
derselben Partei gegeben werden. Vielmehr kann die Stimmabgabe
"gesplittet" werden, indem die Erststimme für eine
Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber einer
bestimmten Partei vergeben wird und die Zweitstimme für die
Landesliste einer anderen Partei (sogenanntes Stimmensplitting). Die
Wählerin beziehungsweise der Wähler kann sich auch darauf
beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme,
abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme
als ungültig.

Mit der Erststimme beeinflusst die Wählerin oder der Wähler die
personelle Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr
werden 299 Abgeordnete des Deutschen Bundestages bestimmt. Die




Zweitstimme ist entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung
des Bundestages, da die Sitze auf die einzelnen Parteien entsprechend
ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis verteilt werden. Die
Zweitstimme ist somit die maßgebende Stimme.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



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Datum: 11.09.2017 - 13:29 Uhr
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