(ots) - Zur Pressemitteilung der Landesschülervertretungen
der Gemeinschaftsschulen und der Förderzentren erklärt der
schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Vogel: Die
Landesschülervertretungen haben verstanden, dass das vor rund zehn
Jahren im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot, das es dem Bund
verbietet, die Länder bei schulpolitischen Aufgaben zu unterstützen,
ein schwerer Fehler war. Es ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes zur
Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar.
Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb für die Plenarsitzung des
Landtages in der nächsten Woche einen Antrag eingebracht, in dem sie
die Landesregierung auffordert, sich so wie ihre Vorgängerregierung
auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes
einzusetzen.
Auf die Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion würde sie sich
dabei auch nach der Bundestagswahl verlassen können, weil diese
Forderung auch Gegenstand unseres Regierungsprogramms zur
Bundestagswahl am 24. September ist.
Pressekontakt:
Pressespsrecher Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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