(ots) - Im Juni 2011 begann Nichia Corporation ("Nichia")
einen Patentverletzungsrechtstreit gegen das deutsche Unternehmen
HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH"), einen der größten Bau- und
Gartenmärkte Europas. Der Verletzungsrechtsstreit betraf mehrere
weiße LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte, die in Deutschland
vertrieben und von HORNBACH hauptsächlich von dritten Herstellern aus
dem asiatischen Raum bezogen wurden. Nichia machte die Verletzung
seines YAG Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) durch die Produkte
mittels Nutzung von Nichias YAG Basistechnologie geltend. Nichia
hatte unter anderem Unterlassung und Schadensersatz von HORNBACH
begehrt. Daraufhin hatte das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz
(Urteil vom 20. Dezember 2012) und das Oberlandesgericht Düsseldorf
in zweiter Instanz (Urteil vom 8. Dezember 2016) festgestellt, dass
die Produkte von HORNBACH Nichias YAG Patent verletzen, und Nichias
Ansprüche damit bestätigt.
Nichia und HORNBACH konnten nun ihre rechtliche Auseinandersetzung
einvernehmlich beilegen. Beide Parteien haben vereinbart, zukünftig
in geschäftliche Beziehungen zu treten.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor. HORNBACH steht weiterhin zu ihrem
Bekenntnis, die gewerblichen Schutzrechte Dritter zu beachten.
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