(ots) -
12 Prozent mehr erhebliche Mängel bei den Überziehern
Autofahrer müssen mit ihren Fahrzeugen alle zwei Jahre zur
Hauptuntersuchung (HU). Doch nicht alle Fahrzeughalter nehmen es mit
dieser Vorschrift so genau. Besonders Besitzer älterer Autos fahren
nach den Prüferfahrungen der GTÜ Gesellschaft für Technische
Überwachung häufig erst mehrere Monate später zur HU, denn Bußgeld
droht erst nach zwei Monaten und ein Punkt erst nach acht Monaten.
Von den rund 1,73 Millionen Pkw, die im 1. Halbjahr 2017 von den
GTÜ-Ingenieuren auf ihren technischen Zustand überprüft wurden, kamen
weit mehr als ein Drittel der Autofahrer verspätet zur
Hauptuntersuchung.
Mit der steigenden Zahl der Ãœberzieher gehen auch die Zahlen der
sicherheitsrelevanten Mängel in die Höhe. Wiesen die von der GTÜ
untersuchten und fristgerecht vorgefahrenen Pkw 18,7 Prozent
erhebliche Mängel auf, so waren es bei den Autos die drei Monate und
mehr verspätet zur HU fuhren bereits 30,4 Prozent, die wegen
schwerwiegender technischer Mängel kein HU-Plakette erhielten.
Ein häufiger Grund für die Überziehung dürfte im Wegfall der
Rückdatierung des Untersuchungstermins liegen. Seit Mitte 2012 gilt
die Prüfplakette am Fahrzeug immer 24 Monate und wird nicht mehr auf
den ursprünglichen Fälligkeitstermin rückdatiert.
"Die GTÜ appelliert an alle Autofahrer, den anstehenden HU-Termin
nicht auf Kosten der Fahrzeugsicherheit hinauszuzögern. Denn bei
schwerwiegenden technischen Mängeln gefährden sich Autofahrer nicht
nur selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer", betonte
Robert Köstler, Geschäftsführer der GTÜ.
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