(ots) - Der Bundeswahlleiter empfiehlt den
Briefwählerinnen und Briefwählern, die Hinweise in dem mit den
Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit
die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 19. Deutschen
Bundestag am 24. September 2017 auch gültig sind.
Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler
- in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und
- den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.
Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem - mit
Datum und der eigenen Unterschrift versehenen - Wahlschein in den
roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der rote
Wahlbriefumschlag zugeklebt und rechtzeitig an die Stelle, die auf
dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist, übersandt werden. Der
Wahlbrief muss dort spätestens am 24. September 2017 bis 18:00 Uhr
eingehen.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
unentgeltlich befördert. Um einen rechtzeitigen Eingang des
Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens
am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, dem 21. September 2017)
mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später
abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden
nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt
werden.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Adresse abgegeben werden. Auch hier trägt die Wählerin
beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
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