(ots) - Religionsfreiheit gilt auch für Muslime
Der UN-Sicherheitsrat hat sich mit der Lage der bis zu 370.000
vertriebenen muslimischen Rohingya in Myanmar befasst. Dazu erklärt
der kirchen- und religionspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung:
"Die Vertreibung von 370.000 muslimischen Rohingya durch das
Militär in Myanmar muss von der dortigen Regierung sofort beendet
werden. Es ist keine Lösung, im Kampf gegen eine islamistische
Rebellengruppe die Religionsgemeinschaft der muslimischen Rohingya
insgesamt in Mithaftung zu nehmen und brutal zu vertreiben. Die
Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und gilt auch für Muslime.
Unter der Militärregierung in Myanmar steht das Grundrecht auf
Religionsfreiheit permanent unter großem Druck. Religiöse
Minderheiten, darunter besonders Christen und Muslime, werden
verfolgt und diskriminiert. Doch nach wie vor sind es die
muslimischen Rohingya, die in Myanmar den stärksten Restriktionen und
Diskriminierungen ausgesetzt hin - bis zum Entzug der
Staatsbürgerschaft. Damit haben sie kaum Zugang zu Bildung, dem
Arbeitsmarkt oder zu einer gesundheitlichen Versorgung.
Im Kampf gegen den islamistischen Terror gilt es zu differenzieren
- das muss auch die Regierung in Myanmar beherzigen und
unmenschliches Leid verhindern."
Hintergrund:
In Myanmar wird dem Buddhismus eine hervorgehobene Stellung
eingeräumt, daneben werden Christentum, Islam, Hinduismus und
Animismus als Religionen anerkannt, die bereits bei Inkrafttreten der
Verfassung in Myanmar existierten. Keinen Schutz vor Diskriminierung
genießen Religionsgemeinschaften, deren Mitglieder auf Grund des
Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 nicht als eine der 135 Ethnien
Myanmars anerkannt werden. Davon betroffen sind insbesondere Muslime
in Rahkine.
Wie in zahlreichen anderen Staaten überlagern sich in Myanmar
ethnische und religiöse Identitäten und führen zu Formen der
Ausgrenzung von ethnisch-religiösen Minderheiten, was einer
Entrechtung gleichkommt.
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