(ots) -
Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute
für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche
Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller
Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das "Parlament" der
Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16
Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem
der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit
Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen.
Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien
Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit
rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten.
Im Leitantrag heißt es: "Nach der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge
die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den
Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die
Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der
Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu
unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den
Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im
Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft
der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der
Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender
Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die
Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland
bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der
Bevölkerung gefährdet."
Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein
entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen
sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und
Festbeträge zu verhindern: "Die Begründung des Gesetzentwurfs ist
uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche
Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen
Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende
flächendeckende Arzneimittelversorgung."
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