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Seitdem das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder gilt,
präsentieren sich Unternehmen gern fahrradfreundlich. Bei gut
ausgebildeten Nachwuchskräften punkten sie so als attraktive
Arbeitgeber. Zugleich sparen sie bares Geld. Auf diese Feinheiten
kommt es beim Dienstrad an.
Früher durften Firmen Mitarbeitern zwar bereits Räder zur
Verfügung stellen, aber ausschließlich für Geschäftsfahrten.
Inzwischen ist das anders. Mitarbeiter dürfen mit dem Firmenrad zur
Arbeit fahren und nach Feierabend wohin sie wollen.
Dienstfahrrad als Benefit mit Mehrwert Galten Ausstattung und
Größe des Firmenwagens bisher als Statussymbole, träumen umwelt- und
fitnessbewußte Arbeitnehmer heute von E-Bikes, Carbon-Rennrädern oder
coolen Mountainbikes. Ein solches Traumrad als Benefit vom
Arbeitgeber zu erhalten, wirkt als Anreiz und Motivation.
Für die private Nutzung werden, wie beim Dienstwagen, 1 % des
Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei einem
Anschaffungspreis von z. B. 2.500 EUR, versteuert der Arbeitnehmer 25
EUR pro Monat nach seinem persönlichen Steuersatz. Steuerlich hat das
Firmenrad gegenüber dem PKW aber einen Vorteil: Bei der
Gehaltsabrechnung muss der Anfahrtsweg zur Arbeit nicht versteuert
werden.
Ãœber den wachgeradelten Kopf am Morgen freuen sich Chef und
Angestellte gleichermaßen. Arbeitnehmer, die zu Fuß oder mit dem
Fahrrad zur Arbeit kommen, sind durchschnittlich zwei Tage pro Jahr
weniger krank, als solche, die per Auto oder ÖPNV anfahren. Weiterer
Nebeneffekt: Die Kosten für Firmenparkplätze sinken.
Leasing: Fahrrad sponsored by Fiskus Das Dienstrad eignet sich
auch für eine echte Barlohnumwandlung. Hierbei wird ein Teil des
Gehalts als Sachlohn bezahlt. Voraussetzung dafür ist eine
arbeitsvertragliche Vereinbarung. Mittels Leasing hält man den
Verwaltungsaufwand für eine Dienstrad-Flotte gering. Spezialisierte
Leasinganbieter (wie Benefits & more) bieten Rundum-Sorglos-Pakete
an. So kann man zu günstigen Konditionen einen Fahrrad-Fuhrpark
aufbauen und zugleich das Fuhrparkmanagement auslagern.
Der Arbeitgeber schließt hierfür einen Rahmenvertrag mit einer
Leasingfirma über 36 Monate ab. Der Mitarbeiter wählt sein Rad direkt
beim Vertragshändler. Monatlich fallen eine Leasingrate, ein Betrag
für die Versicherung sowie die jährliche Service-Reparatur Inspektion
an. Diese zahlt der Arbeitgeber, der die Kosten als Betriebsausgaben
absetzt. Die Kosten der Leasingrate behält der Arbeitgeber sodann vom
monatlichen Bruttolohn ein. Ebenso wie den Betrag für Versicherung
sowie die jährliche Service-Inspektion. Selbstverständlich kann der
Arbeitgeber die Benefit-Leistung auch komplett übernehmen.
Steuervorteil: Die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und
Sozialversicherung sinkt, sodass der Arbeitnehmer etwas weniger
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Auch der
Arbeitgeber zahlt weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung.
Besser beraten Am Ende eines Leasingvertrags ist das Rad - nach
Meinung der Finanzverwaltung - noch mindestens 40 % des Neupreises
wert. Bei den meisten Dienstradleasinganbietern kann der Arbeitnehmer
das Bike für ein Zehntel des Neupreises kaufen - also mindestens 30 %
billiger. Dieser Bewertungsunterschied ist als geldwerter Vorteil zu
versteuern, was fast alle Leasinganbieter verschweigen.
Betriebsprüfer gehen immer stärker dazu über, diesen Punkt intensiv
zu kontrollieren.
Konsequenz: Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer,
Sozialabgaben sowie möglicherweise 6 Prozent Zinsen nachzahlen. Aus
Arbeitgeber-Sicht ist es daher wichtig, die Kaufoption vertraglich
rechtssicher auszuschließen. Hier benötigt man auf jeden Fall beste
Beratung.
Pressekontakt:
LohnXperts
Henric Östringer
Im Breitspiel 11c
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