(ots) - Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur
Rechtswidrigkeit zweier niedersächsischer Strände erklärt die
tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Regina Poersch:
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das
Eintrittsgebühren für zwei Strände in Niedersachsen für rechtswidrig
erklärt hat. Es ist eine richtungsweisende Entscheidung mit
Signalwirkung - auch für Schleswig-Holstein. Nun sind unsere Kommunen
aufgefordert, zu prüfen, ob die von ihnen erhobenen Gebühren
rechtmäßig sind.
Wir wissen was die Kommunen für den Tourismus leisten. Deshalb ist
die Kurtaxe dort zu rechtfertigen, wo Kommunen die touristische
Infrastruktur und die Attraktivität des Strandabschnittes etwa durch
Rettungsschwimmer, Strandsäuberungen oder öffentliche Toiletten
steigern. Langfristig wünschen wir uns jedoch ein Kurtaxe-freies
Schleswig-Holstein! Das erfordert gemeinsame Lösungen von Land und
Kommunen. Hier ist die Landesregierung gefragt!
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)
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